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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Sonstige amtliche Mitteilungen

Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden (Garagen, Bungalows) wird ab dem 1. Januar 2025 das Gebäude und der dazugehörige Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst.

Die getrennte Veranlagung von Grundstück und Gebäude entfällt.

Die Steuerpflicht geht auf den Eigentümer des Grund und Bodens über.

Die bisherigen Grundsteuerbescheide für die Eigentümer der Gebäude (Garagen, Bungalows) verlieren zum 31.12.2024 automatisch durch die Regelungen des Bewertungsgesetzes ihre Gültigkeit.

Abmeldebescheide werden nicht versandt.

Bitte denken Sie daran, den bei Ihrer Bank eingerichteten Dauerauftrag zu kündigen.

Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats müssen Sie nichts weiter veranlassen, da dieses von der Stadtverwaltung beendet wird.