Mit dem Beginn des neuen Jahres gibt es für die Stadt, vor allem aufgrund neuer Landes- und Bundesregierungen, einige Unklarheiten hinsichtlich ihrer Finanzplanung. Wir wollen weiter in unsere Stadt und unsere Ortsteile investieren, was aber eine solide Finanzausstattung und eine verlässliche Planung voraussetzt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es weder zuverlässige Aussagen hinsichtlich der Zuweisungen vom Land, noch kann die Höhe der Zahlung der Kreisumlage als verlässlich angesehen werden. Allein diese macht für unseren Haushalt schon jetzt eine Größe von fast 40% aus. Zusammen mit der vorhersehbaren wirtschaftlichen Lage sind das in Summe keine guten Voraussetzungen nachhaltige Investitionen umsetzen zu können.
Dennoch konnten in der Vergangenheit viele wichtige Investitionen durch die Stadt finanziell abgesichert werden. So laufen derzeit die Ausschreibungen für den Kindergartenneubau in Blankenhain und mit dem Bau soll noch im Frühjahr begonnen werden. Außerdem werden Brückensanierungen in den Ortsteilen, die Fortführung des Abwasserbeseitigungskonzeptes in Keßlar und Drößnitz sowie die Schaffung eines Parkplatzes in Blankenhain umgesetzt werden können. Die Spielräume für das Jahr 2025 können derzeit, aufgrund der beschriebenen Situation, überhaupt nicht abgeschätzt werden.
Auch die Veranlagung der Grundsteuer A und B ab dem Jahr 2025 beschäftigt uns und auch Sie. Wir haben im letzten Amtsblatt ausführlich über die rechtlichen Grundlagen und auch die Folgen berichtet. Wir sind bei der Veranlagung auf die Grundsteuermessbescheide der Finanzämter angewiesen. Von den Finanzämtern wird uns aber nicht mitgeteilt, wie der derzeitige Bearbeitungsstand ist oder wieviel Widersprüche gegen diese Bescheide bearbeitet werden müssen. Das sind jedoch alles Faktoren, welche sich auf den künftigen Hebesatz auswirken werden. Um das gleiche Aufkommen an Grundsteuern zu erzielen müssen wir, nach gegenwärtigem Kenntnisstand, die Grundsteuer A auf 340 v. H. (2024: 316 v. H.) und die Grundsteuer B auf 440 v. H. (2024: 421 v. H.) leicht anheben. Wir werden diesen Vorschlag im Rahmen der Haushaltsberatungen im Stadtrat diskutieren und Sie erhalten nach der Genehmigung des Haushaltes einen neuen Grundsteuerbescheid.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den bevorstehenden Frühling.
Ihr
Jens Kramer
Bürgermeister und das Team der Stadtverwaltung