Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat
In den Sitzungen des Stadtrates der Stadt Blankenhain am 13.02.2025 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain, nach Genehmigung der Niederschrift, öffentlich aus.
Blankenhain, 14.02.2025
Kramer
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 01-02/2025
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 28.11.2024
Gemäß § 42 ThürKO sowie § 14 der Geschäftsordnung für die Stadträte und Ausschüsse (sowie Ortsteilräte) der Stadt Blankenhain wird die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 28.11.2024 genehmigt.
Beschluss-Nr. 03-02/2025
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Blankenhain“ gem. § 2 BauGB und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt:
| 1. | Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Blankenhain“ in der Stadt Blankenhain. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
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| Der Geltungsbereich des vorläufigen Plangebietes umfasst die im Übersichtsplan dargestellten Flächen der Gemarkungen Altdörnfeld, Lotschen und Neudörnfeld von ca. 91,7 Hektar. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. |
| 2. | Die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des Geltungsbereiches des Vorhabens „Solarpark Blankenhain“ der Stadt Blankenhain im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. |
| 3. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB. |
| 4. | Die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB. |
| 5. | Gemäß § 11 BauGB ist ein städtebaulicher Vertrag zur Erschließung sowie zur Übernahme aller Planungs- und Erschließungskosten abzuschließen. |
Beschluss-Nr. 04-02/2025
Neufassung der Baumschutzsatzung der Stadt Blankenhain
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Baumschutzsatzung aufgrund von Änderungen der Satzungsgrundlage durch Neufassungen von Gesetzen, Regelungen etc. sowie von Preissteigerungen von Ersatzzahlungen für die Stadt Blankenhain und hebt damit die Satzung vom 06.07.20217 auf. Die neue Baumschutzsatzung ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Beschluss-Nr. 05-02/2025
Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Blankenhain
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beauftragt den Bürgermeister, die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung bis zum Jahr 2028, unter Vorgabe der Anforderungen der ThürWPGAG sowie dem WPG, zu initiieren und alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Planung in Auftrag zu geben.
Beschluss-Nr. 06-02/2025
Abwägungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 Abs. 3 BauGB „Erweiterung Wellness- und Golfhotel Gut Krakau“
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt den Forstwirtschaftsplan 2024 des Thüringer Forstamtes Bad Berka entsprechend des bestehenden Beförsterungsvertrages für den Kommunalwald der Stadt Blankenhain. Der Forstwirtschaftsplan 2024 ist Bestandteil des Vertrages.
Beschluss-Nr. 07-02/2025
Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 Abs. 3 BauGB „Erweiterung Wellness- und Golfhotel Gut Krakau“
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt den Abschluss des Durchführungsvertrages zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Wellness- und Golfhotel Gut Krakau“ mit der Golf-Hotel Gut Krakau GmbH Co.KG, Waldecker Straße 21, 99444 Blankenhain.
Beschluss-Nr. 08-02/2025
Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 Abs.3 BauGB „Erweiterung Wellness- und Golfhotel Gut Krakau“
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt:
| 1. | Gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 97 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), beschließt der Stadtrat der Stadt Blankenhain den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit Vorhaben- und Erschließungsplan § 12 Abs. 3 BauGB „Erweiterung Wellness- und Golfhotel Gut Krakau“ mit Stand Januar 2025, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, als SATZUNG. |
| 2. | Die Begründung mit den Angaben gem. § 2a BauGB wird gebilligt. |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung der Satzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 2 BauGB beim Landratsamt Weimarer Land zu beantragen. |
| 4. | Der Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 Abs. 3 BauGB „Erweiterung Wellness- und Golfhotel Gut Krakau“ ist durch die Stadt, sofern die Satzung nicht beanstandet wird, gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Hinweis, wo der Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingesehen werden kann, ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Kraft. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. Ergänzend sind die Unterlagen gem. § 10a Abs. 2 BauGB im Internet einzustellen. |