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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Beschlüsse des Stadtrates

Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat

In den Sitzungen des Stadtrates der Stadt Blankenhain am 10.02.2026 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die in öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain, nach Genehmigung der Niederschrift, öffentlich aus.

Blankenhain, 12.02.2026

Kramer

Bürgermeister

In der öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.01-01/2026

Gemäß § 42 ThürKO sowie § 14 der Geschäftsordnung für die Stadträte und Ausschüsse (sowie Ortsteilräte) der Stadt Blankenhain wird die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.11.2025 genehmigt.

Mitteilungsanzeige-Nr. 02-01/2026

Auftragsvergabe zum Kindergartenneubau Blankenhain, LOS 26 - Baureinigung

Der Stadtrat nimmt die Auftragsvergabe zum Kindergartenneubau Blankenhain, LOS 26 - Baureinigung an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Frank Müller, Ihr Glas- und Gebäudereiniger Frank, Tonnaer Straße 8, 99947 Bad Langensalza in Höhe von 15.364,98 € zur Kenntnis (Beschluss Nr. 94-11/2025 vom 25.11.2025).

Mitteilungsanzeige-Nr. 03-01/2026

Auftragsvergabe zum Kindergartenneubau Blankenhain, LOS 22 - Malerarbeiten

Der Stadtrat nimmt die Auftragsvergabe zum Kindergartenneubau Blankenhain, LOS 22 - Malerarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Malerbetrieb Bosold GmbH & CO KG, An der Lehmkuhle 6, 37359 Küllstedt in Höhe von 96.118,37 € zur Kenntnis (Beschluss Nr. 93-11/2025 vom 25.11.2025).

Beschluss-Nr. 04-01/2026

Einleitung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blankenhain für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Blankenhain“ im Parallelverfahren gem. § 2 BauGB.

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Einleitung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der (Stand 2014) für den Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Blankenhain“ im Parallelverfahren wie folgt:

Das Plangebiet (Geltungsbereich), welches die Grundstücke

Gemarkung: Altdörnfeld

Flur: 2

FlSt.: 48/3, 49/3, 50/5, 51/3, 52/4, 52/5, 52/12, 52/13, 53/4, 54/3, 59/3, 60, 61, 62/1, 176, 177, 178, 179

Gemarkung: Neudörnfeld

Flur: 3

FlSt.: 60/4, 61/4, 61/5, 62/4, 65/4, 76/4, 77/3, 77/4, 77/9, 78, 79, 80/1, 81/1, 82/1, 87/4

Gemarkung: Lotschen

Flur: 3

FlSt.: 118/4, 119/2, 120/5, 128/4, 131/4, 132, 133/1, 136/4, 138/4, 139/1, 140/4,, 145/5, 145/6, 146/1, 149/4, 148/3

mit einer Gesamtgröße von ca. 91,7 ha umfasst,

soll im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Blankenhain (Stand: 2014) nach § 8 Abs. 3 BauGB in ein Sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung Photovoltaik geändert werden.

Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss-Nr. 05-01/2026

Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage „Solarpark Blankenhain“ gelegen im Bereich der ehemaligen Agrarflugzeug-Landebahn, südöstlich von Blankenhain (gem. § 2 BauGB).

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage “Solarpark Blankenhain“.

Das Plangebiet (Geltungsbereich) umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung: Altdörnfeld

Flur: 2

FlSt.: 48/3, 49/3, 50/5, 51/3, 52/4, 52/5, 52/12, 52/13, 53/4, 54/3, 59/3, 60, 61, 62/1, 176, 177, 178, 179

Gemarkung: Neudörnfeld

Flur: 3

FlSt.: 60/4, 61/4, 61/5, 62/4, 65/4, 76/4, 77/3, 77/4, 77/9, 78, 79, 80/1, 81/1, 82/1, 87/4

Gemarkung: Lotschen

Flur: 3

FlSt.: 118/4, 119/2, 120/5, 128/4, 131/4, 132, 133/1, 136/4, 138/4, 139/1, 140/4, 145/5, 145/6, 146/1, 149/4, 148/3.

mit einer Gesamtgröße von ca. 91,7 ha.

Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die vertraglichen Grundlagen (städtebaulicher Vertrag) zur Ausarbeitung der Planungen, der Erschließung bis hin zur Realisierung der geplanten Photovoltaikanlage gemeinsam mit dem Planungsträger, der EnBW Solar GmbH (Energie Baden-Württemberg AG) mit Sitz in Cottbus zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss-Nr. 06-01/2026

Aufhebung des Beschluss-Nr. 03-02/2025 vom 13.02.2025 „Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Blankenhain“ gem. § 2 BauGB und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB“

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Aufhebung des Beschluss-Nr. 03-02/2025 vom 13.02.2025 „Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Blankenhain“ gem. § 2 BauGB und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB“.

Beschluss-Nr. 07-01/2026

Antrag auf Vorbescheid für 4 Windenergieanlagen gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG in den Gemarkungen Hochdorf und Rettwitz bei Blankenhain (UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG)

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde nach § 36 BauGB zum Vorbescheid Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen in den Gemarkungen Hochdorf und Rettwitz. (UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen

Der Antrag wurde bei 18 anwesenden Mitgliedern des Stadtrates mit 16 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.