Planfeststellung für die Straßenbaumaßnahme
K 307 Ortsumfahrung Groß und Kleinlohma
Der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes
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| vom 02.12.2025 |
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| Az. 5090-540-4348/195-09/15 |
der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit
vom 02.03.2026 bis 16.03.2026
in der Stadt Blankenhain Marktstraße 4, 99444 Blankenhain, in den Räumen des Bauamtes
während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Blankenhain, den 02.02.2026
Gez. Kramer
Bürgermeister