| 1. | Beschluss |
Der Stadtrat der der Stadt Blankenhain hat in der Sitzung vom 11.05.2023 den geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Viehhügel" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.
Für den Planbereich ist der Planentwurf vom März 2023 maßgebend.
| 2. | Anlass der Planung/Planänderung: |
Planungsanlass
Das Bebauungsplangebiet "Am Viehhügel" ist innerhalb der verfügbaren Flächen komplett ausgelastet. Im Rahmen der 1. Änderung ist es vorgesehen, auf zwei verfügbaren Flächen eine Bebauung zu ermöglichen und eine Fläche gemäß tatsächlich erfolgter Bebauung/Nutzung klarzustellen. Des Weiteren wird die Erschließung optimiert.
| Inhalt der 1. Änderung: | |
| - | Teilbereich 1 (TB 1): Wegfall einer Grünfläche, Ausweisung einer Baufläche |
| - | Teilbereich 2 (TB 2): Wegfall der Spielplatzfläche, Ausweisung einer Baufläche |
| - | Teilbereich 3 (TB 3): Wegfall von zwei Verkehrsfläche, Ausweisung von zwei Privatstraßen, Neuordnung der Baufelder |
Außerhalb des Geltungsbereichs der 1. Planänderung gilt weiterhin der rechtskräftige Bebauungsplan „Am Viehhügel“ mit integriertem Grünordnungsplan (Az: 210-4621-20-APD-008-WR vom 18.03.1996,
in Kraft getreten mit Bekanntmachung vom 21.03.1996.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll Baurecht für noch verfügbare Grundstücke im Gebiet "Am Viehhügel" im Sinne einer Nachverdichtung geschaffen werden.
Planänderung
Im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurden Anregungen/Hinweise vorgebracht, die in den 2. Entwurf der 1. Änderung eingestellt wurden und nachfolgend benannt sind:
| - | Integration von Höhenpunkten zur Definition des unteren Bezugspunktes der Höhenfestsetzung |
| - | Wegfall einer weiteren öffentlichen Erschließungsstraße und Ausweisung von Privatstraßen unter Anpassung des Änderungsbereiches im Teilbereich III |
| - | Wegfall der Festsetzung zu Nebenanlagen |
| - | Integration der Zulässigkeit einer Zufahrt pro Grundstück im Bereich der öffentlichen Grünflächen |
| - | Hinweis auf die Lage in der TWSZ III |
Eine erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB ist die Folge. Die Auslage findet in verkürzter Form statt.
| 3. | Geltungsbereich des Plangebietes: |
Folgende Flurstücke der Flur 4 der Gemarkung Blankenhain gehören zum räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung:
| Teilbereich I - | Flurstück 506/8 (Fläche zwischen Am Adlungsgarten und Am Viehhügel) |
| Teilbereich II - | Flurstück 506/27 (Fläche Am Viehhügel) und 506/26 |
| Teilbereich III - | Flurstücke 516/2, 516/3, 513, 514, 515 und 510/5 (teilweise)(Fläche südlich des Oberen Weges / westlich Am Viehhügel) |
Der gesamte Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst somit eine Fläche von ca. 1,3 ha und ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
| 4. | Beteiligung der Öffentlichkeit: |
Der 2. Entwurf (Stand: März 2023) der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung wird
| vom 05.06.2023 bis einschließlich 19.06.2023 |
in der Stadtverwaltung Blankenhain Marktstraße 4, 99444 Blankenhain in den Räumen des Bauamtes
während der Öffnungszeiten
| Montag | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 - 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht aus.
Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Stadt Blankenhain abrufbar:
https://www.blankenhain.de/aktuelles/bekanntmachungen/
Eine vorherige Terminvereinbarung zur Einsichtnahme wäre unter folgender Telefonnummer wünschenswert: 036459 / 44025
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu der Änderung des Entwurfes schriftlich, zur Niederschrift oder per mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zum 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Viehhügel“ können bei der Beschlussfassung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
| 5. | Umweltprüfung |
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB wird abgesehen
| 6. | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: |
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben und erhielten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (2) BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Blankenhain, den ...
Bürgermeister