Grabstätten sind gärtnerisch zu gestalten und herzurichten. Hinweisen möchten wir auf die Bestimmungen der §§ 28 ff. der Friedhofssatzung der Stadt Blankenhain. Herrichtung, Unterhaltung sowie Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Das Entfernen von Rasen außerhalb der Grabeinfassung ist nicht zulässig.
Für die Gestaltung und Pflege der Urnengemeinschaftsanlage anonym sowie der Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Lebensdaten ist die Friedhofsverwaltung zuständig. Von individueller Bepflanzung, der Ablage von Grabschmuck und ähnlichem auf den Grabflächen durch die Hinterbliebenen ist abzusehen. Die Entfernung desselben erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Blankenhain und der Ortsteile wird im Zeitraum vom 01. bis 30.06.2023 durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs die Standsicherheitskontrolle durchgeführt. Mit dieser Maßnahme kommt die Stadt Blankenhain ihrer Mitwirkungspflicht nach. Schäden oder Unfälle durch nicht standsichere Grabsteine können vermieden werden. Ein nicht standsicherer Grabstein kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Einerseits für denjenigen, der einen Schaden erleidet, andererseits für den Eigentümer, der für die Standfestigkeit verantwortlich ist und für die daraus resultierenden Schäden haftet. Die betreffenden Grabsteine werden mit einem Aufkleber versehen oder bei akuten Mängeln neben der Grabstelle abgelegt. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Standsicherheit fachgerecht wiederherzustellen. Spätestens nach acht Wochen erfolgt eine Nachkontrolle durch die Friedhofsverwaltung.
Eventuelle Anfragen zur Standsicherheitskontrolle und anderen friedhofsspezifischen Themen können während der Sprechzeiten an die Friedhofsverwaltung, Frau Reinhardt, gerichtet werden.