Der Stadtrat der Stadt Blankenhain hat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2024 den Entwurf der Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Verlagerung REWE-Markt" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Für den Planbereich ist der Entwurf vom März 2024 maßgebend.
Anlass/Ziel und Zweck der Teilaufhebung:
In der Stadt Blankenhain fehlt es an Freizeitangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene. Aus diesem Grund ist die Realisierung einer Freizeitfläche mit verschiedenen Ausstattungselementen zur Freizeitgestaltung (Skaterbahn, Tischtennisplatte usw.), aber auch mit verschiedenen Vegetationselementen (Blühwiese, Obst- und Laubbäume usw.) vorgesehen.
Im Ergebnis der städtischen Flächensuche wurde die Fläche am südöstlichen Stadtrand als geeignetste Fläche ermittelt.
Mit der Teilaufhebung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachnutzung der Fläche als öffentliche Grünfläche mit den entsprechenden Freizeitangeboten geschaffen werden.
Außerhalb der Teilaufhebungsfläche gilt weiterhin der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan „Verlagerung REWE-Markt“ (Az: 426-7008-001/2008-SO-Verlagerung REWE-Markt Blankenhain vom 18.08.2008, in Kraft getreten mit Bekanntmachung vom 24.08.2009 sowie die 1. Änderung des vorhabenbezogene Bebauungsplan „Verlagerung REWE-Markt“ mit integriertem Grünordnungsplan.
Geltungsbereich des Plangebietes:
Das Plangebiet befindet sich südlich der Großen Nonnengasse, östlich des REWE-Marktes.
Folgendes Flurstück der Flur 8 der Gemarkung Blankenhain gehört zum räumlichen Geltungsbereich der Teilaufhebung: - Teilstück des Flurstückes 852/10
Für den räumlichen Geltungsbereich der Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der in der Anlage dargestellte Lageplan maßgebend.
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Verlagerung REWE-Markt" mit Begründung, in der Fassung vom März 2024, wird gemäß § 3 (2) BauGB
vom 27.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024
auf der Website der Stadt Blankenhain https://www.blankenhain.de/aktuelles/bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Blankenhain Marktstraße 4, 99444 Blankenhain in den Räumen des Bauamtes während der Öffnungszeiten
| Montag | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 - 12:00 Uhr |
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Plan vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an K.Maiwald@blankenhain.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (2) BauGB) zu den Änderungen.
Umweltprüfung
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Blankenhain, den
Bürgermeister — Siegel