Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat
In den Sitzungen des Stadtrates der Stadt Blankenhain am 25.04.2024 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain, nach Genehmigung der Niederschrift, öffentlich aus.
Blankenhain, 26.04.2024
Kramer
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 23-04/2024
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 29.02.2024
Gemäß § 42 ThürKO sowie § 14 der Geschäftsordnung für die Stadträte und Ausschüsse (sowie Ortsteilräte) der Stadt Blankenhain wird die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 29.02.2024 genehmigt.
Beschluss-Nr. 24-04/2024
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024. |
| 2. | Die beiliegende Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
Beschluss-Nr. 25-04/2024
Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2023 - 2027
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt den Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027. |
| 2. | Der Finanzplan und das zugehörige Investitionsprogramm sind Bestandteil dieses Beschlusses. |
Beschluss-Nr. 26-04/2024
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2021-2027
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021-2027 mit Entwurf vom 12.04.2024. |
| 2. | Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2021-2027 vom 12.04.2024 ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
Beschluss-Nr. 27-04/2024
Aufstellungsbeschluss für die Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verlagerung REWE-Mark“ in Blankenhain im beschleunigten Verfahren, entsprechend § 13 BauGB
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Blankenhain fasst den Aufstellungsbeschluss für die Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verlagerung REWE-Markt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB. Für die Teilaufhebung gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. | |
| 2. | Für die Teilaufhebung ist das in der Anlage gekennzeichnete Aufhebungsbereich maßgebend. | |
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| Folgendes Flurstück der Flur 8 der Gemarkung Blankenhain gehört zum räumlichen Geltungsbereich der Teilaufhebung: | |
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| • | Teilstück des Flurstückes 852/10 |
| 3. | Das Planverfahren wird auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung durchgeführt. | |
| 4. | Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). | |
| 5. | Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 wird abgesehen. | |
| 6. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). | |
Die in der Anlage befindliche Karte (Anlage) mit der zeichnerischen Umgrenzung des Änderungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss-Nr. 28-04/2024
Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss für die Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verlagerung REWE-Mark“ in Blankenhain im beschleunigten Verfahren, entsprechend § 13 BauGB
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Blankenhain billigt den Entwurf zur Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Verlagerung REWE-Markt" und beschließt, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. |
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| Für den Planbereich ist der Planvorentwurf vom März 2024 maßgebend. |
| 2. | Der Entwurf der Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt |
| 3. | Ort und Dauer der Veröffentlichung sind ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen zum Entwurf der Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. |
| 4. | Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Veröffentlichung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Veröffentlichung/Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB digital zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die Änderungen sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Veröffentlichung und der zusätzlichen öffentlichen Auslage nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. |
| 5. | Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 wird abgesehen. |
| 6. | Folgendes Flurstück der Flur 8 der Gemarkung Blankenhain gehört zum räumlichen Geltungsbereich der Teilaufhebung: |
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| Teilstück des Flurstückes 852/10 |
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| Für den räumlichen Geltungsbereich der Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der in der Anlage dargestellte Lageplan maßgebend. |
| 7. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). |
Beschluss-Nr. 29-04/2024
Ermächtigungsbeschluss Auftragsvergabe zum Grundhaften Straßenbau und Sanierung Durchlass im Bereich Keßlar Nord
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen den Auftrag für den Grundhaften Straßenbau Höhe Kesselstraße 11 und 12 sowie die Sanierung des angrenzenden Durchlasses über die Magdel in der Ortslage Keßlar an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Stadtrat wird über das Ergebnis in einer nächsten Sitzung informiert.
Beschluss-Nr. 30-04/2024
Ermächtigungsbeschluss über die Auftragsvergabe zur Planung des Grundhaften Straßenbaus in der Ortslage Drößnitz
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, den Bürgermeister zur Ausschreibung und Auftragsvergabe, an den wirtschaftlichsten Bieter, für die Planung des Straßenbaus in Beteiligung des Kanalbaus durch den Zweckverband JenaWasser zu ermächtigen. Der Stadtrat wird in einer seiner nächsten Sitzungen über das Ergebnis der Auftragsvergabe zur Planung informiert.
Beschluss-Nr. 31-04/2024
Ermächtigungsbeschluss über die Auftragsvergabe zur Planung des Radwegebaus zwischen der Ortslage Drößnitz und Keßlar
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, den Bürgermeister zur Ausschreibung und Auftragsvergabe, an den wirtschaftlichsten Bieter, für die Planung des Geh-/Radwegebaus zwischen den Ortslagen Drößnitz und Keßlar zu ermächtigen. Der Stadtrat wird in einer seiner nächsten Sitzungen über das Ergebnis der Auftragsvergabe zur Planung informiert.
Beschluss-Nr. 32-04/2024
Ermächtigungsbeschluss Auftragsvergabe zur Sanierung der Brücke BW 35 über die Schwarza in der Ortslage Schwarza
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen den Auftrag für Sanierung der Brücke BW 35 über die Schwarza in der Ortslage Schwarza an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Stadtrat wird über das Ergebnis in einer nächsten Sitzung informiert.
Beschluss-Nr. 33-04/2024
Fortschreibung der Kinderbetreuungsbedarfsplanung der Kindergärten „Waldgeister am Steintisch“ Blankenhain, „Zwergenvilla“ Thangelstedt und „ST. Martin“ Keßlar für das Kindergartenjahr vom 01. August 2024 bis 31. Juli 2025
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Fortschreibung der Kinderbetreuungsbedarfsplanung für die Kindergärten der Stadt Blankenhain „Waldgeister am Steintisch“ Blankenhain, „Zwergenvilla“ Thangelstedt und „St. Martin“ Keßlar für das Kindergartenjahr vom 01. August 2024 bis 31. Juli 2025.
Der Bedarfsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss-Nr. 34-04/2024
Festlegung der Tarife für die Jubiläumsfeier „70 Jahre Freibad“
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, für die Veranstaltung „70 Jahre Freibad“ am 10.08.2024, die Eintrittspreise für Kinder ab 4 Jahren auf 3,00 € und für Erwachsene ab 16 Jahre auf 5,00 € festzulegen. Jahreskarten sowie sonstige Ermäßigungen sind an diesem Tag ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. 40-04/2024
Antrag der UBI
Ergänzende Formulierung der Ermächtigungsbeschlüsse für Auftragsvergaben durch den Bürgermeister
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, die Ermächtigungsbeschlüsse zur Auftragsvergabe durch den Bürgermeister von TOP Ö 2) und TOP Ö 3) dahingehend zu ergänzen, dass die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu erfolgen hat.