Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sonstige amtliche Mitteilungen - Die Friedhofverwaltung informiert

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Blankenhain und der Ortsteile wird im Zeitraum vom 01. bis 30.06.2024 durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs die Standsicherheitskontrolle durchgeführt. Mit dieser Maßnahme kommt die Stadt Blankenhain ihrer Mitwirkungspflicht nach. Schäden oder Unfälle durch nicht standsichere Grabsteine können vermieden werden. Ein nicht standsicherer Grabstein kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Einerseits für denjenigen, der einen Schaden erleidet, andererseits für den Eigentümer, der für die Standfestigkeit verantwortlich ist und für die daraus resultierenden Schäden haftet. Die betreffenden Grabsteine werden mit einem Aufkleber versehen oder bei akuten Mängeln neben der Grabstelle abgelegt. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Standsicherheit fachgerecht wiederherzustellen. Spätestens nach acht Wochen erfolgt eine Nachkontrolle durch die Friedhofsverwaltung.

Eventuelle Anfragen zur Standsicherheitskontrolle und anderen friedhofsspezifischen Themen können während der Sprechzeiten an dieFriedhofsverwaltung, Frau Reinhardt, gerichtet werden.