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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

der Stadt Blankenhain für das Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage des § 19 i. V. m. §§ 55 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Stadt Blankenhain folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

12.360.000 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.125.850 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

316 v. H

b)

für die Grundstücke (B)

421 v. H.

2.

Gewerbesteuer

401 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Blankenhain, 26.04.2024

Stadt Blankenhain

Kramer — (Siegel)

Bürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain hat in seiner Sitzung vom 25.04.2024 mit Beschluss-Nr. 24-04/2024 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 mehrheitlich beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 03.05.2024, Az: 11.90.03-41-1, den Eingang der der Haushaltssatzung der Stadt Blankenhain bestätigt.

3.

Einer vorfristigen Bekanntmachung nach § 57 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 3 und 4 ThürKO wurde zugestimmt.

Auslegungshinweis

Der Haushaltsplan liegt vom Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen in der Stadtverwaltung Blankenhain, Kämmerei, Zimmer 215, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain, nach vorheriger Terminvereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 S. 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Blankenhain, 15.05.2024

Kramer

Bürgermeister  —  (Dienstsiegel)