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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Inkrafttreten der Aufhebungssatzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung "Ortslage Hochdorf" - Stadt Blankenhain / OT Hochdorf

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain am 26.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Satzungsbeschluss (Beschluss Nr. 59-09/2024) für die Aufhebungssatzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung "Ortslage Hochdorf" - Stadt Blankenhain/OT Hochdorf gefasst. Maßgebend ist die Planfassung vom Juni 2024.

Die Aufhebungssatzung wurde dem Landratsamt Weimarer Land als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb der Monatsfrist nach § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO nicht beanstandet. Die Aufhebungssatzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).

Der Geltungsbereich der Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Hochdorf:

Flur 1

vollständig: 1, 2, 3/2, 3/3, 3/4, 3/5, 4/1, 4/2, 4/3, 5, 6, 7, 8, 9/1, 9/2, 10, 12, 13, 15/1, 25, 26/2, 30, 31/1, 32, 33, 36/1, 37/2, 42/3, 42/4, 43/2, 45, 46/1, 46/2, 48/1, 48/2, 48/3, 48/4, 51/2, 51/3, 52/2, 52/4, 52/6, 52/7, 52/8, 52/9, 55/3, 56/1, 58/1, 58/2, 59, 60/2, 62/1, 68/4, 78/1, 78/2, 81, 81/1, 82/1, 87/1, 87/3, 87/4, 93/1, 94, 96, 99, 99/1, 99/2, 101/3, 101/4, 104/1, 104/3, 104/4, 104/5, 104/6, 104/7, 105/1, 106/1, 106/2, 109, 110/2, 111, 118/1, 118/2, 119, 120, 121/1, 122, 122/1, 124/1, 127/1, 128/1, 129/1, 130/1, 130/2, 131, 132/3, 132/4, 132/5, 132/6, 132/8, 132/9, 132/14, 133/4, 700, 701, 703, 705

teilweise:

12/1, 15/2, 17/5, 17/6, 18, 26/1, 31/2, 60/1, 62/2, 68/1, 68/3, 70/1, 76/2, 105/2, 107/1, 108/3, 110/1, 110/3, 698

Flur 2

vollständig:

150/1, 152/4, 152/6, 153/3, 153/8, 153/10, 153/11, 154/1, 154/2, 154/6, 154/7, 154/10, 154/11, 154/17, 154/18

teilweise:

150/2, 151, 153/7, 153/9, 155/7, 155/8

Flur 4

vollständig:

356/5, 360/1, 361/4, 361/5, 362/7, 362/8, 362/9, 362/10, 362/11

teilweise:

360/3, 361/8, 361/9, 361/12, 362/12, 362/14, 363, 364/1, 365/4, 365/7, 366, 383/6, 414, 415/2, 416/1

Flur 5

teilweise:

417, 450, 453/1

Der Geltungsbereich der Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung ist dem in der Anlage dargestellten Lageplan (mit roter Linie umrandet) zu entnehmen.

Die Satzung mit Planzeichnung und Begründung kann in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain in den Räumen des Bauamtes während der Öffnungszeiten

Montag/Mittwoch/

Donnerstag

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 - 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Stadt Blankenhain abrufbar:

https://www.blankenhain.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 -3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Blankenhain, den ...

Kramer

Bürgermeister  — Dienstsiegel

Anlage:

Geltungsbereich der Aufhebungssatzung (rote Umrandung - unmaßstäblich)