Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain hat am 03.04.2025 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Für den Planbereich ist der Planentwurf von Februar 2025 maßgebend.
Anlass der Planung:
Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung ist die Übernahme der Inhalte (Gebietscharakter) in Aufstellung befindlicher bzw. bereits rechtswirksamer Bebauungspläne und Satzungen, die Klarstellung von vorhandenen Nutzungen und die Ausweisung von Bauflächen. Die 3. Änderung beinhaltet Änderungen / Korrekturen innerhalb von 13 Teilflächen, die im nachfolgenden inhaltlich dargestellt sind:
| • | Teilbereich 1 | |
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| Wohnbaufläche / gemischte Baufläche Am Steintisch | |
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| - | Änderung von Grünfläche in eine Wohnbaufläche unter Beachtung der Bestandsnutzung |
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| - | Änderung von Gewerbefläche in gemischte Baufläche aufgrund des Wegfalls des Porzellanwerks; Klarstellung der gemischten Baufläche hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung |
| • | Teilbereich 2 | |
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| Wohnbaufläche Christian-Speck-Straße | |
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| - | Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche und A/E-Flächen |
| • | Teilbereich 3 | |
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| Bebauungsplangebiet „Vor dem Buckel“ | |
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| - | Wegfalle der Erweiterungsfläche, Reduzierung der A/E-Fläche |
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| - | Klarstellung von Inhalten gemäß rechtswirksamer Bebauungsplanänderung |
| • | Teilbereich 4 | |
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| gemischte Baufläche Carolinenstraße | |
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| - | Änderung Sondergebietsfläche "Klinik" in gemischte Baufläche (Vorbereitung Gebäudeumnutzung) |
| • | Teilbereich 5 | |
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| gemischte Baufläche Obersynderstedt | |
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| - | Änderung Grünfläche in gemischte Baufläche (tatsächliche Nutzung) |
| • | Teilbereich 6 | |
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| VBP „Verlagerung REWE-Markt Blankenhain“ | |
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| - | Änderung Sonderbaufläche in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freizeit- und Erholungsgrün |
| • | Teilbereich 7 | |
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| gewerbliche / gemischte Bauflächen Meckfeld | |
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| - | Änderung von gemischter Baufläche / Fläche für die Landwirtschaft (Nachnutzung vorhandener Bebauung) in gewerbliche Baufläche |
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| - | Änderung von Grünfläche in gemischte Baufläche |
| • | Teilbereich 8 | |
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| gemischte Baufläche Loßnitz | |
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| - | Änderung Fläche für die Landwirtschaft in gemischte Baufläche gem. tatsächlicher Flächennutzung |
| • | Teilbereich 9 | |
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| Wohnbaufläche Karlstraße | |
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| - | Änderung von Gemeinbedarfsfläche (Wegfall Schulnutzung) in Wohnbaufläche |
In den Teilbereichen 10 - 13 erfolgte eine Übernahme der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung aus den rechtswirksamen Bebauungsplänen bzw. Satzungen (Anpassung des Flächennutzungsplandarstellung):
| • | Teilbereich 10 | |
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| VBP "Verlagerung Lebensmittelmarkt Blankenhain" | |
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| - | Darstellung Sondergebietsfläche großflächiger Einzelhandel/Lebensmittelmarkt und Ausgleichsfläche |
| • | Teilbereich 11 | |
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| Ergänzungssatzung Niedersynderstedt | |
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| - | Darstellung Wohnbaufläche |
| • | Teilbereich 12 | |
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| Wohnbaufläche Tannrodaer Straße | |
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| - | Darstellung Wohnbaufläche |
| • | Teilbereich 13 | |
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| Wohnbaufläche Rottdorf | |
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| - | Darstellung Wohnbauflächen |
In den 2. Entwurf wurde Folgendes im Ergebnis der Beteiligung zum 1. Entwurf sowie auf Grund der zeitlichen Entwicklung eingearbeitet:
| • | Überarbeitung Bevölkerungsprognose/Wohnbauflächenbedarfsentwicklung |
| • | Aktualisierung der Baulücken / Leerstände und Anpassung des Beiplanes |
| • | Überprüfung der Planflächen/Flächendarstellungen |
| • | Anpassung von Flächendarstellungen gemäß Bestand bzw. gemäß geplanter Nutzung |
| • | Darstellung der geplanten Freizeit- und Erholungsfläche im Zusammenhang mit der Teilaufhebung des VBP "Verlagerung REWE-Markt" |
| • | Übernahme der Ergebnisse rechtswirksamer Planungen |
| • | Überarbeitung der Planzeichnung, Begründung und des Umweltberichtes |
| • | neue Nummerierung der Teilbereiche auf Grund erfolgter Rechtswirksamkeit von Planungen |
Lage der durch die 3. Änderung betroffenen Flächen:
Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 13 Teilflächen der 1. FNP-Änderung ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen (unmaßstäbliche Darstellung)
Teilbereiche 1, 2, 4, 9 und 12 (Blankenhain)
Teilbereiche 3, 6 und 10 (Blankenhain)
Teilbereich 5 (Obersynderstedt)
Teilbereich 7 (Meckfeld
Teilbereich 8 (Loßnitz)
Teilbereich 13 (Rottdorf)
Teilbereich 11 (Niedersynderstedt)
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der 2. Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung (Stand: Februar 2025) wird gemäß § 3 (2) BauGB
vom 22.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025
auf der Website der Stadt Blankenhain https://www.blankenhain.de/aktuelles/bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Blankenhain Marktstraße 4, 99444 Blankenhain in den Räumen des Bauamtes während der Öffnungszeiten
| Montag | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 - 12:00 Uhr |
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Plan vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an r.wendler@blankenhain.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden per mail beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Umweltprüfung
Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zu integrieren.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:
| - | Umweltbericht |
| - | umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit |
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:
| Fachbeiträge | Inhalte / Themen
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| Umweltbericht |
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Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind in den Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 4 Abs.1 und Abs. 2 BauGB zur 3. FNP-Änderung innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben:
| Urheber
| Themenbereiche |
| Thüringer Landesverwaltungsamt |
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| Landratsamt Weimarer Land |
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| Thüringer Forstamt |
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| Thüringer Landesanstalt f. Umwelt und Geologie |
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| Landwirtschaftsamt Sömmerda |
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| Wasserversorgungs- zweckverband Weimar |
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| Stadtwerke JenaWasser |
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| NABU Thüringen e.V. |
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| BUND Thüringen |
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| Landesanglerverband |
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| Verband f. Angeln u. Naturschutz |
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Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Blankenhain, den ...
Bürgermeister — Siegel