Auf der Grundlage des § 19 i. V. m. §§ 55 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Stadt Blankenhain folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 12.773.600 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.758.100 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 340 v. H |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 440 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 401 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Blankenhain,04.04.2025
Stadt Blankenhain — (Siegel)
Kramer
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Blankenhain hat in seiner Sitzung vom 03.04.2025 mit Beschluss-Nr. 15-04/2025 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 mehrheitlich beschlossen. |
| 2. | Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer Land als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 04.04.2025, Az.: 11.90.03-22-1, den Eingang der Haushaltssatzung der Stadt Blankenhain bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung nach § 60 Abs. 1 S. 2, § 57 Abs. 3 S. 2 ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO wurde zugestimmt. |
Auslegungshinweis
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 57 Abs. 3 S. 3 ThürKO in der Zeit vom 22.04.2025 bis einschließlich 07.05.2025 in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstr. 4, Zimmer 215 (Kämmerei / Finanzverwaltung) zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 S. 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Blankenhain, 04.04.2025
Stadt Blankenhain
gez. Kramer
Bürgermeister — (Dienstsiegel)