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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat

In den Sitzungen des Stadtrates der Stadt Blankenhain am 03.04.2025 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain, nach Genehmigung der Niederschrift, öffentlich aus.

Blankenhain, 04.04.2025

Kramer

Bürgermeister

In der öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 13-04/2025

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 13.02.2025

Gemäß § 42 ThürKO sowie § 14 der Geschäftsordnung für die Stadträte und Ausschüsse (sowie Ortsteilräte) der Stadt Blankenhain wird die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 13.02.2025 genehmigt.

Beschluss-Nr. 14-04/2025

Anpassung des Ortsteilfonds gem. § 45 Abs. 6 ThürKO zum 01.01.2025

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Anpassung des Ortsteilfonds gem. § 45 Abs. 6 ThürKO zum 01.01.2025 auf 6,50 € je Einwohner in den Ortsteilen, mit Stand der Einwohner zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres.

Anpassungen erfolgen in den Folgejahren entsprechend der im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen veröffentlichten Preisentwicklungsrate.

Beschluss-Nr. 15-04/2025

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt:

1.

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.

2.

Die beiliegende Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss-Nr. 16-04/2025

Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2024 - 2028

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt:

1.

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt den Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028.

2.

Der Finanzplan und das zugehörige Investitionsprogramm sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss-Nr. 17-04/2025

Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2021-2027

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt:

1.

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt den Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028.

2.

Der Finanzplan und das zugehörige Investitionsprogramm sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss-Nr. 19-04/2025

Auftragsvergabe zum Kindergartenneubau Blankenhain - LOS 2 Baustelleneinrichtung

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, den Auftrag zum Kindergartenneubau Blankenhain - LOS 2 Baustelleneinrichtung in Höhe von 80.028,64 € an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Proklima GmbH Gebäudesanierung & Baulogistik, Nordostpark 76, 90411 Nürnberg zu vergeben.

Beschluss-Nr. 20-04/2025

Auftragsvergabe zum Kindergartenneubau Blankenhain - LOS 3 Baustrom

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, den Auftrag zum Kindergartenneubau Blankenhain - LOS 3 Baustrom in Höhe von 34.797,81 € an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Boels Rental Germany GmbH, Robert-Koch-Straße 30, 55129 Mainz zu vergeben.

Beschluss-Nr. 21-04/2025

Auftragsvergabe zum Kindergartenneubau Blankenhain - LOS 4 Erdarbeiten und Rohbau massiv

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, den Auftrag zum Kindergartenneubau Blankenhain - LOS 4 Erdarbeiten und Rohbau massiv in Höhe von 1.352.569,21 € an den wirtschaftlichsten Bieter Firma B&V GmbH, Hoch-, Kabel- und Tiefbau, Beim Weidige 21, 99510 Apolda zu vergeben.

Beschluss-Nr. 22-04/2025

Auftragsvergabe zum Kindergartenneubau Blankenhain - LOS 8 Blitzschutzanlage

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, den Auftrag zum Kindergartenneubau Blankenhain - LOS 8 Blitzschutzanlagen in Höhe von 20.232,56 € an den wirtschaftlichsten Bieter Firma BEP Blitzschutzanlagen GmbH Remsa, Hauptstraße 1, 04603 Windischleuba / Ortsteil Remsa zu vergeben.

Beschluss-Nr. 23-04/2025

Auftragsvergabe zum Kindergartenneubau Blankenhain - LOS 10 Aufzugsanlagen

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, den Auftrag zum Kindergartenneubau Blankenhain - LOS 10 Aufzuganlagen in Höhe von 57.591,24 € an den wirtschaftlichsten Bieter Firma OTIS GmbH & Co., Heinrich-Hertz-Straße 8, 07552 Gera zu vergeben.

Beschluss-Nr. 24-04/2025

Verwaltungskostensatzung der Stadt Blankenhain

1.

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt den Entwurf vom 25.02.2025 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Blankenhain als Satzung.

2.

Der vorliegende Entwurf vom 25.02.2025 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Blankenhain ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

Beschluss-Nr. 25-04/2025

Mittelanmeldungen der Freien Träger zur Betreibung der Kindergärten „Waldgeister am Steintisch“ Blankenhain, „Zwergenvilla“ Thangelstedt und „St. Martin“ Keßlar für das Jahr 2025.

Der Stadtrat nimmt die Mittelanmeldung der drei Kindergärten

1.

"Waldgeister am Steintisch" Blankenhain

2.

"Zwergenvilla" Thangelstedt

3.

„St. Martin“ Keßlar

mit der Sonderregelung aus 2018 und 2021, den drei Kindergärten eine Pauschale in Höhe von jeweils 500 € für Telefon/Porto/Bürobedarf und Verwaltungskostenpauschale i.H.v. 200,00 Euro pro Kind bis zur Neuregelung der Förderrichtlinie zur Verfügung zu stellen, zur Kenntnis und beschließt der Aufnahme in den Haushalt 2025.

Die Mittelanmeldungen der drei Kindertageseinrichtungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss-Nr. 26-04/2025

Wahl einer Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Blankenhain

Der Stadtrat wählt als Schiedsfrau (Schiedsperson) für die Besetzung der Schiedsstelle der Stadt Blankenhain für die Dauer von fünf Jahren Frau Ursula Luge, Blankenhain.

Beschluss-Nr. 27-04/2025

Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadt Blankenhain

1.

Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB enthaltenen Anregungen hat der Stadtrat entsprechend Anlage zu diesem Beschluss mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)

berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von (siehe Anlage)

-

Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Ref. 210, Trägerbeteiligung

-

Landratsamt Weimarer Land, Bauamt/ Kreisplanungsamt

-

Thüringer Landesanstalt f. Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar

-

Thüringer Forstamt Bad Berka

-

Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Archäologie

-

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Erfurt

-

Landesbetrieb f. Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz, Regionalinspektion Erfurt

-

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Zweigstelle Sömmerda

-

Tauber Delaborierung GmbH

-

Wasserversorgungszweckverband Weimar

-

Zweckverband der Abwasserentsorgung u. Wasserversorgung JenaWasser

-

Stadtwerke JenaNetze GmbH

-

TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG

-

GDMcom

-

BUND Thüringen

-

Landesanglerverband Thüringen Verband der Fischwaid und zum Schutz der Gewässer und Natur e.V.

-

NABU Thüringen e.V.

-

Verband für Angeln und Naturschutz e.V.

b)

ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von:

-

Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege Petersberg

-

Deutscher Wetterdienst Leipzig

-

Industrie- und Handelskammer Erfurt

-

Landesamt für Bau und Verkehr, Region Mitte

-

Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr

-

Thüringer Fernwasserversorgung

-

MITNETZ GAS, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas GmbH

-

50hertz Transmission GmbH

-

Deutsche Telekom AG T-Com

-

Thüringer Polizeidirektion Jena

-

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesgemeinschaft Thüringen e.V.

-

Arbeitskreis Heimischer Orchideen Thüringen e.V.

-

Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

-

Stadt Bad Berka

c)

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch bis zum heutigen Tage der Beschlussfassung nicht geäußert:

-

Kreishandwerkerschaft Weimarer Land

-

Bundesagentur für Arbeit Weimar

-

Bundesamt f. Immobilienaufgaben Erfurt

-

Kreiskirchenamt Eisenach

-

Handwerkskammer Erfurt

-

Deutsche Bahn AG

-

Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH

-

Thüringer Liegenschaftsmanagement Erfurt

-

Kulturbund e.V. Landesverband Thüringen

-

Grüne Liga e.V. Landesvertretung Thüringen

-

Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V.

-

Landesjagdverband Thüringen e.V.

-

Stadt Rudolstadt

-

Gemeinde Rittersdorf über Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld

-

Gemeinde Milda über VG "Südliches Saaletal"

-

Gemeinde Bucha über VG "Südliches Saaletal"

-

Gemeinde Reinstädt über VG "Südliches Saaletal"

-

Gemeinde Mechelroda über VG Mellingen

-

Gemeinde Buchfart über VG Mellingen

-

Gemeinde Kiliansroda über VG Mellingen

-

Stadt Magdala über VG Mellingen

d)

Während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 wurden Anregungen/Bedenken durch 4 Bürger/innen vorgebracht.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen.

3.

Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.

4.

Das Abwägungsprotokoll (Anlage) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

Beschluss-Nr. 28-04/2025

Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss zum 2. Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blankenhain

1.

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain hat am 03.04.2025 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf von Februar 2025 maßgebend.

2.

Die Änderungsbereiche sind in der Anlage des Beschlusses dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

3.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer Veröffentlichung auf der Website der Stadt Blankenhain und einer zusätzlichen öffentlichen Auslage durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird.

4.

Das Planverfahren wird auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung durchgeführt. Die Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiete durch die Planänderung berührt werden können, werden entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

5.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in der Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

-

Umweltbericht

-

Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden

6.

Der Beschluss zur 3. Änderung wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Beschluss-Nr. 30-04/2025

Auftragsvergabe zum Grundhaften Straßenbau und Sanierung Durchlass im Bereich Keßlar Nord

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, den Auftrag zum grundhaften Straßenbau und Sanierung eines Durchlasses im Bereich Keßlar Nord in Höhe von 139.986,02 € an den wirtschaftlichsten Bieter Firma SPIE Versorgungstechnik GmbH, Schwanseestraße 94, 99427 Weimar zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt über Nachträge innerhalb der Geschäftsordnung im Rahmen des maximalen Haushaltsansatzes der 63000.94006.011 zu entscheiden.

Beschluss-Nr. 31-04/2025

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Genehmigung von Nachträgen im Rahmen des Neubaus des Kindergartens „Waldgeister“

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Nachträge, die im Rahmen des Projekts Kindergartenneubau „Waldgeister“ entstehen, bis zu einem Betrag von 75.000 € netto je Nachtrag zu genehmigen, ohne dass eine erneute Stadtratssitzung erforderlich ist, sofern das Gesamtvolumen der in der HH-Stelle 46400.94000.999 zur Verfügung stehenden Mittel nicht überschritten wird. Der Bürgermeister informiert den Stadtrat regelmäßig in den Sitzungen über die vorgenommenen Nachträge. Diese Ermächtigung gilt für die gesamte Dauer des Projektes und umfasst alle erforderlichen Anpassungen und Änderungen im Zuge der Bauausführung.