Persönliche Vorsprachen sind im Jobcenter Weimarer Land ab dem 01. Juli 2023 grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wartezeiten werden dadurch reduziert und zudem soll ausreichend Zeit für vertrauensvolle Gespräche gegeben sein. Das Jobcenter Weimarer Land konzentriert seine Ressourcen mit Beginn der 2. Stufe der Bürgergeldreform auf den Vermittlungsprozess und die Leistungsgewährung. Die Terminvereinbarung kann idealerweise durch
| • | die Telefondurchwahlen der persönlichen Ansprechpartner der Arbeitsvermittlung, des Fallmanagements und der Leistungsabteilung erfolgen. |
| • | Alternativ steht die Servicerufnummer 03644/531-100 oder |
| • | die Online-Angebote unter www.jobcenter.digtial bzw. www.jobcenter-weimarerland.de zur Verfügung. |
Durch die Nutzung der Online-Angebote ist schnell, unkompliziert und jederzeit eine Kontaktaufnahme möglich. Anträge können fristgerecht gestellt werden oder Unterlagen unabhängig von Servicezeiten übersandt werden.
Sollte eine telefonische Terminvereinbarung nicht möglich sein oder steht kein Internetzugang zur Verfügung, steht ab dem 01.07.2023 ein neu eingerichteter Selbstinformations-Bereich im Jobcenter Weimarer Land zur Verfügung. Dort können die Kunden zu den bekannten Servicezeiten (Mo. - Fr. 08:00 bis 12:30 Uhr; Di.: 13:30 bis 15:30 Uhr und Do. 13:30 - 17:00 Uhr) Termine vereinbaren und Anträge online stellen sowie notwendige Unterlagen einscannen und online übermitteln.
Ebenfalls am 01.07.2023 übernimmt das Jobcenter Weimarer Land die Bearbeitung von Anträgen auf Bildung und Teilhabe für seine Kunden. „Mit der strikten Umstellung auf Terminierung, schaffen wir zudem die nötigen personellen Ressourcen für die Bearbeitung der Anträge auf Bildung und Teilhabe“, so Michael Leiprecht, Geschäftsführer des Jobcenter Weimarer Land.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie hier:
www.jobcenter-weimarerland.de