Der Stadtrat der Stadt Blankenhain hat in der Sitzung am 29.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Weimar gefasst.
Die Liste liegt gemäß §§ 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
in der Zeit vom 03.07.2023 bis 28.07.2023
in der Stadtverwaltung Blankenhain
Markstraße 4
99444 Blankenhain
Bürgerbüro während der Sprechzeiten öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich (Stadtverwaltung Blankenhain, Zentrale Dienste, Markstraße 4, 99444 Blankenhain) oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.