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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz erlässt folgenden

Planfeststellungsbeschluss

zur 1. Planänderung des Rahmenbetriebsplanes für den Kalksteintagebau Lohma der Firma RT Recycling- und Aufbereitungs- GmbH & Co. KG, Coburger Straße 35 in 96253 Untersiemau.

I. Zulassungen und Genehmigungen

1.

Der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesbergamtes (TLBA) vom 08. Mai 2008 (Bescheid Nr. 316/2008) für den Kalksteintagebau Lohma in der Gemarkung Großlohma wird auf Antrag vom 24. Januar 2022 der Firma RT Recycling- und Aufbereitungs-GmbH & Co. KG Thüringen, Coburger Str. 35, 96253 Untersiemau, gemäß §§ 76 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. §§ 52 Absatz 2a, 55, 57a und 57c Bundesberggesetz (BBergG) sowie § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nach Maßgabe der in diesem Planänderungsbescheid enthaltenen Nebenbestimmungen geändert.

2.

Das zugelassene Vorhaben zur Gewinnung von Kalkstein umfasst die Erweiterung, den Betrieb und die Wiedernutzbarmachung des Kalksteintagebaus Lohma innerhalb des Bewilligungsfeldes Lohma (bestätigtes altes Gewinnungsrecht 01/97 vom 21. Januar 1997) und des Erweiterungsfeldes Ost (BImSchG-Genehmigung), sowie die Einbeziehung der Betriebsfläche Ost (BImSchG-Genehmigung) in den Gesteinsabbau und die Erweiterung Nord/Ost, unter Benutzung nachfolgend genannter Flurstücke

Gemarkung Großlohma, Flur 5

Flurstücke: 243/3, 423, 422, 421, 420, 419, 230/2, 233/3, 227/2, 231/2, 229/2, 227/1, 231/4, 229/1, 232/2, 232/4, tlw. 225/1 und tlw. 226, Flur 5

Gemarkung Großlohma, Flur 4

Flurstücke: tlw. 213, tlw. 189 und tlw. 199.

3.

Die Planänderung mit Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst neben der naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigung nach §§ 15 und 17 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, alle für das Vorhaben erforderlichen behördlichen Entscheidungen.

3.1

Die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes gemäß § 55 i.V.m. §§ 52 Absatz 2a, 57a BBergG für die dem BBergG unterliegenden Vorhabensflächen entsprechend den unter A.II aufgeführten Antrags- und Planunterlagen.

3.2

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 und 6 BImSchG i.V.m. §§ 1 und 2 Absatz 4 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - 4.BImSchV- sowie Nr. 2.1.1 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV zur Erweiterung des Kalksteintagebaus innerhalb des nachfolgend bestimmten Erweiterungsfeldes Nord/Ost.

Das Erweiterungsfeld Nord/Ost mit einer Fläche von ca. 9,82 ha wird von den Feldeseckpunkten

begrenzt, und umfasst vollständig oder teilweise die Flurstücke 229/1, 231/4, 232/2, 232/4, 225/1 und 226 in der Gemarkung Großlohma, Flur 5, sowie die Flurstücke 213, 199 und 189 in der Gemarkung Großlohma, Flur 4.

3.3

Die Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Befreiung von den Verboten des § 36 Absatz 4 Nr. 2 ThürNatG für die geplante Erweiterung des Kalksteintagebaus innerhalb des Erweiterungsfeldes Nord/Ost wie unter A. I. Ziffer 3.2 benannt.

3.4

Durch diesen Beschluss wird die Zulässigkeit des geänderten Vorhabens (Nord/Ost Erweiterung des Tagebaues) im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlich-rechtlichen Genehmigungstatbestände festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss des TLBA vom 08. Mai 2008 (Bescheid Nr. 316/2008) bleibt einschließlich der darin enthaltenen Nebenbestimmungen und Hinweise weiterhin gültig, soweit er nicht durch diesen Planänderungsbescheid ausdrücklich geändert wird bzw. abweichende Regelungen getroffen werden.

3.5

Von dieser Planfeststellung nicht ersetzt oder berührt werden notwendige Bergbauberechtigungen, Betriebsplanzulassungen und erteilte Genehmigungen, insbesondere

-

die Landschaftsschutzrechtliche Befreiung vom 21.03.1996 für das Bewilligungsfeld Lohma,

-

die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Bergamtes Gera Nr. 009/95 vom 18.10.1995 für die stationäre Aufbereitungsanlage,

-

die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Bergamtes Gera Nr. B07/98 vom 02.12.1998 für die mobile Brech- und Klassieranlage,

-

der Sonderbetriebsplan Sprengwesen vom 25.11.2015 zugelassen am 09.02.2016 mit Bescheid TLBA Nr. 79/2016,

-

die Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser, LRA Weimarer Land, am 09.11.1998 (Az WE/07/98), einschließlich des Nachtrages vom 30.11.2001 (betr. Wasserentnahme aus dem Tiefbrunnen der ehem. Trinkwasserversorgung Egendorf),

-

der Bescheid über den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, LRA Weimarer Land vom 10.02.1996 (Az. 70.692.634/11/96) einschließlich der Zulassung des Bergamtes Gera vom 10.02.1997, Az. Tr/To/76/d/34/32, (Betriebstankstelle),

-

die Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 ThürStrG zur Errichtung eines Schutzwalls innerhalb der Bauverbotszone der Kreisstraße K 307, TMWI vom 16.04.1999, Az. 5.7.5 - 64.3.2.05/10/2.

4.

Die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen werden, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie nicht im Erörterungstermin am 19. April 2023 zurückgenommen wurden, hiermit zurückgewiesen.

5.

Der Planfeststellungsbeschluss vom 08. Mai 2008 (Bescheid Nr. 316/2008) wird mittels dieses Planänderungsbeschlusses, mit Ausnahme der (unbefristeten) immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, bis zum 31. Dezember 2060 befristet.

II. Kosten

1.

Die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) hat die Vorhabensträgerin, die Firma RT Recycling- und Aufbereitungs-GmbH & Co. KG Thüringen, Coburger Str. 35, 96253 Untersiemau, zu tragen.

III. Auslegung und Bekanntgabe

1.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes wird in der Zeit von Mittwoch, 17. Juli bis einschließlich Dienstag, 30. Juli 2024

auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) unter der Rubrik „Service“ - „Öffentlichkeitsbeteiligung“ - „Anhörungs- und Auslegungsverfahren“ - „Bergbau“;

sowie im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht.

Außerdem werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum

in der Stadtverwaltung Blankenhain, Bauamt, Marktstraße 4 in 99444 Blankenhain

Montag und Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Thüringer Landesamt für Umwelt Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Außenstelle Gera, Puschkinplatz 7, 07545 Gera, Zimmer 306

Montag bis Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und

von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

Auf Grund der Vielzahl der Betroffenen und Einwender wird die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 74 Absatz 5 ThürVwVfG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt.

Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Auslegung nach § 74 Absatz 4 Satz 2 ThürVwVfG werden dazu auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (www.tlubn-thueringen.de) unter der Rubrik „Öffentlichkeitsbeteiligung - amtliche Bekanntmachungen“ und im Thüringer Staatsanzeiger, in der örtlichen Tagespresse (Thüringer Landeszeitung) und im Amtsblatt der Stadt Blankenhain veröffentlicht. Ausfertigungen dieses Beschlusses und des festgestellten Plans werden auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und dem UVP-Portal für zwei Wochen zugänglich gemacht und im selben Zeitraum im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Standort Gera und in der in der Stadt Blankenhain, Bauamt, Marktstraße 4 in 99444 Blankenhain zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

Ab der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und den Einwendern schriftlich angefordert werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und Einwendern gegenüber als zugestellt.

IV. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Klage beim Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar erhoben werden.

Jena, 13. Juni 2024

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Der Präsident

Mario Suckert