Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat
In den Sitzungen des Stadtrates der Stadt Blankenhain am 24.06.2025 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain, nach Genehmigung der Niederschrift, öffentlich aus.
Blankenhain, 25.06.2025
Kramer
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 40-06/2025
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 03.04.2025
Gemäß § 42 ThürKO sowie § 14 der Geschäftsordnung für die Stadträte und Ausschüsse (sowie Ortsteilräte) der Stadt Blankenhain wird die Niederschrift der öffntlichen Stadtratssitzung vom 03.04.2025 genehmigt.
Beschluss-Nr. 41-06/2025
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 13.05.2025
Gemäß § 42 ThürKO sowie § 14 der Geschäftsordnung für die Stadträte und Ausschüsse (sowie Ortsteilräte) der Stadt Blankenhain wird die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 13.03.2025 genehmigt.
Beschluss-Nr. 42-06/2025
Neue Richtlinie der Elternbeiträge
für die Kindergärten „Waldgeister am Steintisch“ Blankenhain, „Zwergenvilla“ Thangelstedt und „St. Martin“ Keßlar
ab dem Kindergartenjahr 2025/2026
(1. September 2025) vom 06.06.2025.
Der Stadtrat beschließt die neuen Kindergartenbeiträge der Kindergärten
| 1. | „Waldgeister am Steintisch“ Blankenhain |
| 2. | „Zwergenvilla“ Thangelstedt |
| 3. | „St. Martin“ Keßlar |
ab 01.09.2025. Die Elternbeiträge treten automatisch alle 2 Jahre, beginnend mit dem Kindergartenjahr, neu in Kraft.
Beschluss-Nr. 43-06/2025
Neue Richtlinie zur Förderung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Blankenhain ab 01.01.2026.
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Richtlinie zur Förderung der Kindertageseinrichtungen vom 21.05.2025. Die Richtlinie tritt das ab 1. Januar 2026 in Kraft. Die Förderrichtlinie ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss-Nr. 44-06/2025
Fortschreibung der Kinderbetreuungsbedarfsplanung
der Kindergärten „Waldgeister am Steintisch“ Blankenhain, „Zwergenvilla“ Thangelstedt und „St. Martin“ Keßlar für das Kindergartenjahr vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2026
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Fortschreibung der Kinderbetreuungsbedarfsplanung für die Kindergärten der Stadt Blankenhain „Waldgeister am Steintisch“ Blankenhain, „Zwergenvilla“ Thangelstedt und „St. Martin“ Keßlar für das Kindergartenjahr vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2026.
Der Bedarfsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss-Nr. 45-06/2025
Hauptsatzung der Stadt Blankenhain
| 1) | Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt den Entwurf vom 15.05.2025 der Hauptsatzung der Stadt Blankenhain als Satzung. |
| (2) | Der vorliegende Entwurf vom 15.05.2025 der Hauptsatzung der Stadt Blankenhain ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt. |
| (3) | Die Hauptsatzung der Stadt Blankenhain vom 29.02.2024 tritt mit Inkrafttreten dieser Satzung außer Kraft. |
Beschluss-Nr. 46-06/2025
Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Stadt auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Stadt Blankenhain übersteigt.
Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
Der Stadtrat der StadtBlankenhain ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeisterermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.
Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).
Der Gesellschaftsvertrag der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH sowie die 12. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Kommunalen Energie-zweckverbandes Thüringen (KET) sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss-Nr. 47-06/2025
Auftragsvergabe zur Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes in der Rudolstädter Straße Nr. 17 in der Stadt Blankenhain
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, den Auftrag für die Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes in der Stadt Blankenhain in Höhe von 158.829,79 € an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Wachenfeld Bau GmbH; Waldecker Str. 3, 99444 Blankenhain zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der bestehenden haushaltsrechtlichen und vergaberechtlichen Vorschriften über notwendige Nachträge bis zu einer Gesamtsumme von 75.000 € netto eigenständig zu entscheiden.