Auf Grundlage des § 29 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) beschließt der Stadtrat der Stadt Blankenhain in seiner Sitzung vom 24.06.2025 für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Blankenhain folgende Richtlinie:
Präambel
Die Richtlinie dient dazu, die Erhebung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten in Blankenhain einheitlich zu gestalten und hierfür entsprechende Eckwerte festzulegen.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Blankenhain:
| • | Kita Waldgeister, Christian-Speck-Straße 7a, 99444 Blankenhain |
| • | Kita Zwergenvilla, Dorfstraße 46, 99444 Blankenhain OT Thangelstedt |
| • | Kita St. Martin Keßlar, Kesselstraße 4, 99444 Blankenhain OT Keßlar |
§ 2
Höhe der Elternbeiträge
(1) 1Die Höhe der Elternbeiträge bemisst sich nach
| 1. | dem gewählten Betreuungsumfang und |
| 2. | der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Einrichtung. |
2Hinsichtlich des Anspruches auf Kindergeld ist jährlich ein Nachweis zu erbringen. 3Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gemäß § 20 SGB XII leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. 4Als Familie gelten auch Pflegefamilien.
(2) 1Die Höhe des jeweiligen Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus der Anlage zu dieser Richtlinie. 2Bei Überschreitung der Betreuungszeit entsteht pro Tag für jede angefangene halbe Stunde ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von 15,00 Euro. 3Innerhalb der Öffnungszeit gilt grundsätzlich eine Karenzzeit von 10 Minuten pro Betreuungstag.
(3) Wird ein Kind bis zur Schließzeit der Kindertagesstätte nicht abgeholt, werden pro angefangene halbe Stunde 25,00 Euro erhoben.
(4) Während der Eingewöhnungszeit ist der Elternbeitrag entsprechend des Betreuungsumfanges zu entrichten.
(5) 1Wird ein Kind während eines Monats in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen, so ist bei der Aufnahme bis einschließlich zum 15. des Monats der volle Elternbeitrag für den Monat zu zahlen. 2Bei einer Aufnahme nach dem 15. des Monats ist die Hälfte des Elternbeitrages für den Monat zu zahlen.
§ 3
Elternbeitragsfreiheit
(1) Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen wird entsprechend § 30 Abs. 1 ThürKigaG in der jeweils gültigen Fassung kein Elternbeitrag erhoben.
(2) Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, in dem die Elternbeitragsfreiheit beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst, wird ein Elternbeitrag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Elternbeitragsfreiheit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlende Monatsbeitrag durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der Tage im jeweiligen Monat vom 1. des Monats bis einschließlich des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert.
§ 4
Änderungen
1Die Höhe des Elternbeitrages wird für den Kalendermonat neu festgesetzt, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die Änderung angezeigt wurde. 2Erfolgt die Änderungsmeldung nicht bzw. nicht rechtzeitig, kann bei Bekanntwerden der für die Höhe des Elternbeitrages maßgeblichen Umstände rückwirkend bis zum Folgemonat der eingetretenen Änderung der dann maßgebliche Elternbeitrag erhoben werden.
§ 5
Beitrag für Gastkinder
(1) Die Höhe des Elternbeitrages für Gastkinder bemisst sich unabhängig vom Betreuungsumfang und dem Alter des Kindes nach Tagessätzen.
(2) Die Höhe des jeweiligen Elternbeitrages in Euro pro Tag ergibt sich aus der Anlage zu dieser Richtlinie.
Blankenhain, 27.06.2025
gez. Kramer
Bürgermeister — (Dienstsiegel)
Ab 01.09.2025
Kinderkrippe und Kindergarten (0-6)
| 1. Kind in Kita (100 %) | 2. Kind (85 %) | ||||
| bis 6h | bis 9 h | über 9h | bis 6h | bis 9 h | über 9h |
| 180,00 € | 240,00 € | 300,00 € | 153,00 € | 204,00 € | 255,00 € |
—
| 3. Kind | ab 4. Kind | ||||
| bis 6h | bis 9 h | über 9h | bis 6h | bis 9 h | über 9h |
| 112,50 € | 150,00 € | 187,50 € | 52,50 € | 70,00 € | 87,50 € |
Ab 01.08.2026
Kinderkrippe und Kindergarten (0-6)
| 1. Kind in Kita (100 %) | 2. Kind | ||||
| bis 6h | bis 9 h | über 9h | bis 6h | bis 9 h | über 9h |
| 195,00 € | 260,00 € | 325,00 € | 165,00 € | 220,00 € | 275,00 € |
—
| 3. Kind | ab 4. Kind | ||||
| bis 6h | bis 9 h | über 9h | bis 6h | bis 9 h | über 9h |
| 112,50 € | 150,00 € | 187,50 € | 52,50 € | 70,00 € | 87,50 € |
Betreuung von Gastkindern 50,00 € / Tag und Kind