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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Sonstige amtliche Mitteilungen

Förderung von Projekten 2025

Die Stiftung Blankenhain für gesellschaftliches Engagement beabsichtigt, auch für das Jahr 2025 wieder Projekte zu unterstützen.

Vereine und Gruppierungen, die die Gemeinnützigkeit nach § 58 Nr. 1 und 2 AO nachweisen können, sowie Ortsteilräte der Stadt Blankenhain, können sich mit Projekten aus folgenden Bereichen bewerben:

1.

Angebote für sportliche und gesundheitsfördernde Aktivitäten

2.

Kulturelle Veranstaltungen und Darstellungen

3.

Erhaltung, Restaurierung denkmalgeschützter Bausubstanz, Einrichtungen und Gebäude

4.

Förderung des Brauchtums, der Heimatpflege und Heimatkunde.

5.

Unterstützung der Bildungseinrichtungen und Jugendverbände

Bewerbungen und Beschreibung der Projekte, deren Ziele und Personenkreis, Kosten und Durchführungszeitraum richten Sie bitte schriftlich bis spätestens 30.09.2025 an die

Stiftung Blankenhain für gesellschaftliches Engagement

Marktstraße 4, 99444 Blankenhain

Blankenhain, 04.07.2025

gez. Jens Kramer

Vorstandsvorsitzender