Die Stiftung Blankenhain für gesellschaftliches Engagement beabsichtigt, auch für das Jahr 2025 wieder Projekte zu unterstützen.
Vereine und Gruppierungen, die die Gemeinnützigkeit nach § 58 Nr. 1 und 2 AO nachweisen können, sowie Ortsteilräte der Stadt Blankenhain, können sich mit Projekten aus folgenden Bereichen bewerben:
| 1. | Angebote für sportliche und gesundheitsfördernde Aktivitäten |
| 2. | Kulturelle Veranstaltungen und Darstellungen |
| 3. | Erhaltung, Restaurierung denkmalgeschützter Bausubstanz, Einrichtungen und Gebäude |
| 4. | Förderung des Brauchtums, der Heimatpflege und Heimatkunde. |
| 5. | Unterstützung der Bildungseinrichtungen und Jugendverbände |
Bewerbungen und Beschreibung der Projekte, deren Ziele und Personenkreis, Kosten und Durchführungszeitraum richten Sie bitte schriftlich bis spätestens 30.09.2025 an die
Stiftung Blankenhain für gesellschaftliches Engagement
Marktstraße 4, 99444 Blankenhain
Blankenhain, 04.07.2025
gez. Jens Kramer
Vorstandsvorsitzender