Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Stadt Blankenhain für das Haushaltsjahr 2026

 

Auf der Grundlage des § 19 i. V. m. §§ 55 f. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBI. S. 22, 47) erlässt die Stadt Blankenhain folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

12.632.500 €

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.345.000 €

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mi Vermögenshaushalt wird auf 822.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

340 v. H.

 

b)

für die Grundstücke (B)

 440 v. H.

2.

Gewerbesteuer

 

 401 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,00 €festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Blankenhain, 24.06.2026

Stadt Blankenhain

Kramer

Bürgermeister - Siegel -