Auf der Grundlage des § 19 i. V. m. §§ 55 f. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBI. S. 22, 47) erlässt die Stadt Blankenhain folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 12.632.500 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.345.000 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mi Vermögenshaushalt wird auf 822.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 340 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 440 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 401 v. H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,00 €festgesetzt.
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Blankenhain, 24.06.2026
Stadt Blankenhain
Kramer
Bürgermeister - Siegel -