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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO:

 

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain hat in seiner Sitzung vom 23.06.2026 mit Beschluss-Nr. 31-06/2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 mehrheitlich beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer Land als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 26.06.2026, Az.: 11.90.03-35-2 den Eingang der Haushaltssatzung der Stadt Blankenhain bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung nach § 57 Abs. 3 S. 2 ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO wurde zugestimmt.

Auslegungshinweis

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 57 Abs. 3 S. 3 ThürKO in der Zeit vom 20.07.2026 bis einschließlich 31.07.2026 in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstr. 4, Zimmer 215 (Kämmerei / Finanzverwaltung) zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 S. 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.