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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Information der Friedhofsverwaltung

Bekanntmachung zum Einebnen einer ungepflegten Grabstätte auf dem Friedhof im Ortsteil Schwarza

Es wurde durch die Friedhofsverwaltung festgestellt, dass die abgebildete Grabstätte schon seit längerer Zeit nicht mehr gepflegt wird bzw. kein Nutzungsberechtigter zuordenbar ist. Das Anbringen eines Hinweisschildes blieb erfolglos. Gemäß § 29 der Friedhofssatzung der Stadt Blankenhain kann das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entzogen werden, wenn die Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt ist. Sollte sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten, beginnend mit dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntgabe in diesem Amtsblatt, kein Nutzungsberechtigter gegenüber der Friedhofsverwaltung zu erkennen geben bzw. sich niemand melden, der Auskunft zum Nutzungsberechtigten der Grabstätte gibt, wird gem. § 29 der Friedhofssatzung der Stadt Blankenhain das Nutzungsrecht entschädigungslos eingezogen und die Grabstätte eingeebnet.

Sonstiges

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass ordnungswidrig handelt, wer Tiere, ausgenommen Blindenhunde, auf die Friedhöfe mitbringt. Ebenso ist die Entsorgung von Hundekotbeutel in den Mülltonnen/-körben der Friedhöfe nicht gestattet.