Natur- und Artenschutz stehen bei einer geplanten Fällung an erster Stelle. Regelungen dazu finden sich im Bundesnaturschutzgesetz. Ergänzt wird dieses durch die Baumschutzsatzung der Stadt Blankenhain.
Herstellung von Lichtraumprofilen und pflegende Maßnahmen können ganzjährig durchgeführt werden. Vor Maßnahmenbeginn sind Kontrollen von besetzten Baumhöhlen und Nestern vorzunehmen.
Der gesetzliche Umsetzungszeitraum bei Fällungen liegt zwischen dem 1. Oktober und dem letzten Tag im Februar des Folgejahres. Für genehmigungspflichtige Baumfällungen können Ersatzpflanzungspflichten erforderlich werden.
Vor Prüfung einer Antragspflicht ist der Baum in seinem Umfang zu messen. Misst der Baum im Umfang 100 cm (zweistämmige Bäume 80 cm Umfang) und mehr bei einer Höhe von 100 cm, ist ein Antragsformular der Stadt Blankenhain auszufüllen und per E-Mail an stadt@blankenhain.de oder postalisch zukommen zu lassen. Die Anträge finden Sie unter www.stadtblankenhain.de - Stadt/Bürgerservice - Formularservice - Bauamt, Baumfällarbeiten. Für eine zügige Bearbeitung sind Lagepläne und Fotos von Vorteil.