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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Allgemeinverfügung

Widmung einer Straße nach § 6 Thüringer Straßengesetz

Mit Beschluss-Nr. 56-09/2023 der Sitzung des Stadtrates am 28. September 2023 beschloss der Stadtrat der Stadt Blankenhain die Widmung der Verkehrsanlage von der Einmündung der B 85 bis zur Anbindung an das Golf-Hotel Gut Krakau. Gemäß des §6 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 werden die Verkehrsanlagen von der Einmündung der B 85 bis zur Anbindung an das Golf-Hotel Gut Krakau in der Stadt Blankenhain dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Straße wird entsprechend § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürStrG ihrer Verkehrsbedeutung der Straßengruppe „Gemeindestraße“ zugeordnet.

Die Verkehrsanlage von der Einmündung der B 85 bis zur Anbindung an das Golf-Hotel Gut Krakau in der Stadt Blankenhain beinhaltet die noch fehlenden Flurstücke.

Gemarkung:

Blankenhain

Gemarkung:

Blankenhain

Flur:

11

Flur:

11

Flurstück:

1501/14

Flurstück:

1435/10

 — 

Gemarkung:

Blankenhain

Flur:

5

Flurstück:

616/1/ Teilfläche

Die Widmung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Blankenhain in Kraft gemäß § 6 Abs.1 ThürStrG.

Flurkarte:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain, zu erheben.

Blankenhain, den 16. Oktober 2023

gez. Jens Kramer

Bürgermeister  — Siegel