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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

der erneute Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Viehhügel" gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Vorwort:

Auf Grund einer fehlerhaften Bekanntmachung der Auslage zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Viehhügel" der Stadt Blankenhain machte sich eine erneute öffentliche Auslage erforderlich.

Für den Planbereich ist der Plan von Juni 2023 maßgebend.

2. Anlass der Planung/Planänderung:

Planungsanlass

Das Bebauungsplangebiet "Am Viehhügel" ist innerhalb der verfügbaren Flächen komplett ausgelastet. Im Rahmen der 1. Änderung ist es vorgesehen, auf zwei verfügbaren Flächen eine Bebauung zu ermöglichen und eine Fläche gemäß tatsächlich erfolgter Bebauung/Nutzung klarzustellen. Des Weiteren wird die Erschließung optimiert.

Inhalt der 1. Änderung:

-

Teilbereich 1 (TB 1):

Wegfall einer Grünfläche, Ausweisung einer Baufläche

-

Teilbereich 2 (TB 2):

Wegfall der Spielplatzfläche, Ausweisung einer Baufläche

-

Teilbereich 3 (TB 3):

Wegfall von zwei Verkehrsfläche, Ausweisung von zwei Privatstraßen, Neuordnung der Baufelder

Außerhalb des Geltungsbereichs der 1. Planänderung gilt weiterhin der rechtskräftige Bebauungsplan „Am Viehhügel“ mit integriertem Grünordnungsplan (Az: 210-4621-20-APD-008-WR vom 18.03.1996, in Kraft getreten mit Bekanntmachung vom 21.03.1996.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll Baurecht für noch verfügbare Grundstücke im Gebiet "Am Viehhügel" im Sinne einer Nachverdichtung geschaffen werden.

3. Geltungsbereich des Plangebietes:

Folgende Flurstücke der Flur 4 der Gemarkung Blankenhain gehören zum räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung:

Teilbereich I - Flurstück 506/8 (Fläche zwischen Am Adlungsgarten und Am Viehhügel)

Teilbereich II - Flurstück 506/27 (Fläche Am Viehhügel) und 506/26

Teilbereich III - Flurstücke 516/2, 516/3, 513, 514, 515 und 510/5 (teilweise)(Fläche südlich des Oberen Weges / westlich Am Viehhügel)

Der gesamte Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst somit eine Fläche von ca. 1,3 ha und ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Übersichtsplan 1. Änderung BP Nr. 4 "Am Viehhügel" - Lage der einzelnen Teilbereiche

4. Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der Plan der 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Juni 2023, wird im Zeitraum

vom 30.10.2023 bis einschließlich 29.11.2023

auf der Website der Stadt Blankenhain https://www.blankenhain.de/aktuelles/bekanntmachungen/ eingestellt.

Zusätzlich können die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Blankenhain Marktstraße 4, 99444 Blankenhain in den Räumen des Bauamtes während der Öffnungszeiten

Montag

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

von 08:00 - 12:00 Uhr

elektronisch eingesehen werden (werden am Computer im Bauamt bereitgestellt).

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Plan vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an K.Maiwald@blankenhain.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

5. Umweltprüfung

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB wird abgesehen

6. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben und erhielten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (2) BauGB).

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Blankenhain, den

Bürgermeister