Aufgrund des § 6 a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 12.Juli 2024, der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 13 Februar 2007(GVBL 2007 S. 11)zuletzt geändert durch §§ 1 bis 3 geändert sowie neuer § 11 eingefügt, alter § 11 wird neuer § 12 durch Verordnung vom 18. April 2023 (GVBl. S. 176), und über Zuständigen auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 13. Juli 2007(GVBl. 2007 S. 11), der Thüringer Verordnung über den Verbleib von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises bei seinen Mitgliedsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) sowie des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. 58), erlässt die Stadt Blankenhain nachstehende Parkgebührenordnung:
§ 1
Geltungsbereich
(1) Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Blankenhain werden, soweit die Parkflächen mit Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Easy Park-App ausgestattet sind, Parkgebühren erhoben.
(2) Um die Nutzung des Parkraums auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden Gebühren nach Maßgabe der §§ 2 und 4 festgesetzt.
§ 2
Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht und wird fällig mit dem Parken eines Fahrzeugs auf der Parkfläche.
§ 3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer ein Fahrzeug auf der Parkfläche parkt.
§ 4
Höhe der Parkgebühren
(1) Die Parkgebühren betragen
| a) | Marktstraße 4 | |
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| je angefangene 30 Minuten Parkzeit | 0,50 € |
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| Tageskarte | 3,00 € |
| b) | Waldbad | |
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| je angefangene 30 Minuten Parkzeit | 0,50 € |
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| Tageskarte | 3,00 € |
| c) | andere ausgewiesene Parkplätze | |
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| je angefangene 30 Minuten Parkzeit | 0,50 € |
(2) Zukünftig sind die Parkgebühren für sämtliche ausgewiesenen Stellplätze, die mit einem Parkscheinautomaten oder dem Easy-Park-System in der Stadt Blankenhain ausgestattet sind, zu entrichten.
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§ 5
Inkrafttreten
(1) Die Parkgebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung der Stadt Blankenhain vom 09.01.2006 außer Kraft.
Ausgefertigt: Blankenhain, 27.09.2024
Stadt Blankenhain
gez. Jens Kramer
Bürgermeister — (Dienstsiegel)