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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat

In den Sitzungen des Stadtrates der Stadt Blankenhain am 23.09.2025 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die in öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain, nach Genehmigung der Niederschrift, öffentlich aus.

Blankenhain, 30.09.2025

Kramer

Bürgermeister

In der öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 56-09/2025

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 24.06.2025

Gemäß § 42 ThürKO sowie § 14 der Geschäftsordnung für die Stadträte und Ausschüsse (sowie Ortsteilräte) der Stadt Blankenhain wird die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 24.06.2025 genehmigt.

Beschluss-Nr. 57-09/2025

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 12.08.2025

Gemäß § 42 ThürKO sowie § 14 der Geschäftsordnung für die Stadträte und Ausschüsse (sowie Ortsteilräte) der Stadt Blankenhain wird die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 12.08.2025 genehmigt.

Beschluss-Nr. 58-09/2025

Auftragsvergabe zum Kindergartenneubau Blankenhain, LOS 16 Trockenbauarbeiten

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, den Auftrag zum Kindergartenneubau Blankenhain, LOS 16 - Trockenbauarbeiten in Höhe von 316.559,35 € an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Glöckner Bau GmbH zu vergeben.

Beschluss-Nr. 59-09/2025

Auftragsvergabe zum Kindergartenneubau Blankenhain, LOS 17 Innenputzarebeiten

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, den Auftrag zum Kindergartenneubau Blankenhain, LOS 17 - Innenputzarbeiten in Höhe von 38.589,02 € an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Hidalgo Bau GmbH, 22113 Hamburg zu vergeben.

Beschluss-Nr. 60-09/2025

Auftragsvergabe zum Kindergartenneubau Blankenhain, LOS 18 - Estricharbeiten

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, den Auftrag zum Kindergartenneubau Blankenhain, LOS 18 - Estricharbeiten in Höhe von 57.362,13. € an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Leonardo Estrich GmbH, 06112 Halle / Saale zu vergeben.

Beschluss-Nr. 61-09/2025

Durchführungsvertrag für die Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verlagerung REWE-Markt“ in Blankenhain im beschleunigten Verfahren, entsprechend § 13 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt den Abschluss des Durchführungsvertrages zur Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verlagerung REWE-Mark“ in Blankenhain mit der REWE-Märkte 52 GmbH sowie der REWE-Märkte 9 GmbH, Domstraße 20, 50668 Erfurt.

Der Durchführungsvertrag zur der Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verlagerung REWE-Markt“ in Blankenhain ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss-Nr. 62-09/2025

Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verlagerung REWE-Markt“ - Stadt Blankenhain

1.

Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB enthaltenen Anregungen hat der Stadtrat entsprechend Anlage zu diesem Beschluss mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)

berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von (siehe Anlage)

-

Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. Trägerbeteiligung, Jorge-Semprün-Platz 4, 99423 Weimar

-

Landratsamt Weimarer Land, Bauamt/ Kreisplanungsamt, Bahnhofstr. 28, 99510 APOLDA

-

Thüringer Landesanstalt f. Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Carl-August-Allee 8, 99423 WEIMAR

-

Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Archäologie; Humboldtstr. 11, 99423 WEIMAR

-

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstr. 14, 99086 Erfurt

-

Wasserversorgungszweckverband Weimar, Postfach 27 27, 99408 WEIMAR

-

Zweckverband der Abwasserentsorgung u. Wasserversorgung JenaWasser, Rudolstädter Str. 39, 07745 JENA

-

Stadtwerke JenaNetze GmbH, Postfach 100664, 07706 JENA

-

Tauber Delaborierung GmbH, In der Hochstedter Ecke 2, 99198 ERFURT

b)

ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von:

-

Thüringer Forstamt Bad Berka, Ilmstr. 1, 99438 BAD BERKA

-

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Zweigstelle Sömmerda, Uhlandstr. 03, 99610 SÖMMERDA

-

Landesamt für Bau und Verkehr, Region Mitte, Hohenwindenstr. 14, 99086 ERFURT

-

MITNETZ GAS, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas GmbH, Industriestr. 10, 06184 KABELSKETAL

-

Deutsche Telekom AG T-Com, PF 90 01 02, 99104 ERFURT

-

50hertz Transmission GmbH, Maximilianallee 4, 04129 LEIPZIG

-

Vodafon GmbH/Vodafon Kabel Deutschland GmbH Südwestpark 15, 90449 NÜRNBERG

-

Thüringer Netkom GmbH, Schwanseestr. 13, 99423 WEIMAR

-

GDMcom, Blankenburger Weg 5, 99994 MAROLTERODE

-

GUV Gera/Apfelstädt/Obere Ilm, OT Ichtershausen, Feldstr. 23, 99334 AMT WACHSENBURG

-

Stadt Rudolstadt, Markt 7, 07407 RUDOLSTADT

-

Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstraße 37, 99097 ERFURT

c)

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch bis zum heutigen Tage der Beschlussfassung nicht geäußert:

-

Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege Petersberg, Haus 12, 99084 ERFURT

-

Industrie- und Handelskammer, Arnstädter Straße 34, 99096 ERFURT

-

TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG, Schwerborner Str. 30, 99087 ERFURT

-

Gemeinde Buchfart über VG Mellingen, Karl-Alexander-Str. 134a, 99441 MELLINGEN

-

Gemeinde Mechelroda über VG Mellingen, Karl-Alexander-Str. 134a, 99441 MELLINGEN

-

Gemeinde Kiliansroda über VG Mellingen, Karl-Alexander-Str. 134a, 99441 MELLINGEN

-

Stadt Magdala über VG Mellingen, Karl-Alexander-Str. 134a, 99441 MELLINGEN

-

Stadt Bad Berka, Am Markt 10, 99438 BAD BERKA

-

Gemeinde Bucha über VG "Südliches Saaletal", Bahnhofstr. 23, 07768 KAHLA

-

Gemeinde Milda über VG "Südliches Saaletal", Bahnhofstr. 23, 07768 KAHLA

-

Gemeinde Reinstädt über VG "Südliches Saaletal", Bahnhofstr. 23, 07768 KAHLA

-

Gemeinde Rittersdorf über Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstr. 07, 99448 KRANICHFELD

-

Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, Jenaische Str. 90, 07407 UHLSTÄDT-KIRCHHASEL

d)

Während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB wurden keine Anregungen durch Bürger/innen vorgebracht.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen.

3.

Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte zur Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.

4.

Das Abwägungsprotokoll (Anlage) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses

Beschluss-Nr. 63-09/2025

Satzungsbeschluss für die Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verlagerung REWE-Mark“ in Blankenhain im beschleunigten Verfahren, entsprechend § 13 BauGB

1.

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verlagerung REWE-Markt“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B) - Stand Juli 2025 gemäß §10 BauGB, i.v.m. § 1 (8) BauGB als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom Juli 2025 wird gebilligt.

2.

Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst folgendes Flurstück der Gemarkung Blankenhain:

- Flur 8 - 852/11 (vormals Teilstück des Flurstückes 852/10)

Für den räumlichen Geltungsbereich der Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der in der Anlage dargestellte Lageplan maßgebend.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt die Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verlagerung REWE-Markt“ gemäß § 21 (3) ThürKO bei der Verwaltungsbehörde einzureichen.

4.

Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5.

Die Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung über die Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Beschluss-Nr. 64-09/2025

Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in den Gemarkungen Keßlar und Meckfeld. (RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH)

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain stimmt den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in den Gemarkungen Keßlar und Meckfeld durch die Firma RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH, Lister Straße 10, 30163 Hannover zu.

Der Antrag wurde bei 21 anwesenden Mitgliedern mit 21 Nein-Stimmen abgelehnt.

Beschluss-Nr. 65-09/2025

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain stellt die durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Weimarer Land geprüfte Jahresrechnung 2021 fest.

Beschluss-Nr. 66-09/2025

Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten über die geprüfte Jahresrechnung 2021

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten über die durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Weimarer Land geprüfte Jahresrechnung 2021.

Beschluss-Nr. 67-09/2025

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain stellt die durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Weimarer Land geprüfte Jahresrechnung 2022 fest.

Beschluss-Nr. 68-09/2025

Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten über die geprüfte Jahresrechnung 2022

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten über die durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Weimarer Land geprüfte Jahresrechnung 2022.

Beschluss-Nr. 69-09/2025

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain stellt die durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Weimarer Land geprüfte Jahresrechnung 2023 fest.

Beschluss-Nr. 70-09/2025

Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten über die geprüfte Jahresrechnung 2023

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten über die durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Weimarer Land geprüfte Jahresrechnung 2023.

Beschluss-Nr. 71-09/2025

Feuerwehrsatzung der Stadt Blankenhain

1)

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt den Entwurf vom 13.08.2025 der Feuerwehrsatzung der Stadt Blankenhain als Satzung.

(2)

Der vorliegende Entwurf vom 13.08.2025 der Feuerwehrsatzung der Stadt Blankenhain ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

(3)

Die Feuerwehrsatzung der Stadt Blankenhain vom 23.08.2011 in der 1. Änderungsfassung vom 07.12.2012 tritt mit Inkrafttreten dieser Satzung außer Kraft.

Beschluss-Nr. 72-09/2025

Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und

ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Blankenhain (Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung)

1)

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt den Entwurf vom 13.08.2025 der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Blankenhain als Satzung.

(2)

Der vorliegende Entwurf vom 13.08.2025 der Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Blankenhain ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

(3)

Die Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Blankenhain vom 30.09.2021 tritt mit Inkrafttreten dieser Satzung außer Kraft.

Beschluss-Nr. 73-09/2025

2. Änderungsantrag - Änderung der aktuellen Hauptsatzung § 14, Abs.1

Entschädigungen, für Stadträte des Stadtrates der Stadt Blankenhain

Der § 14 (1) der derzeit (gültigen) Hauptsatzung vom 15.05.2025 wird dahingehend geändert, dass der derzeitige Entschädigungsbetrag von 30,00 € für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind, auf 100,00 € monatlich Sockelbetrag und 30,00€ Sitzungsgeld geändert wird. Der Antrag wurde bei 21 anwesenden Mitgliedern mit 14 Nein-Stimmen abgelehnt.

Beschluss-Nr. 74-09/2025

Antrag auf Änderung der Hauptsatzung §6 Einwohnerfragestunde und Versammlungen

1. Der § 6 der derzeit (gültigen) Hauptsatzung vom 15.05.2025 wird dahingehend geändert, die mit Rot gekennzeichneten Texteinfügungen aufzunehmen.

Der Antrag wurde bei 21 anwesenden Mitgliedern mit 15 Nein-Stimmen abgelehnt.