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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Sonstige amtliche Mitteilungen

Die Gehweg-Pflicht umfasst nicht nur die Streupflicht und die Verpflichtung zum Schneeräumen. Auch während des Jahres besteht eine Reinigungspflicht für den Gehweg.

Der Gehweg ist auch während des Jahres immer so zu reinigen, dass keine Sturzgefahr besteht und kein Ausrutschen passieren kann. Auf dem Gehweg passierender Fußgängerverkehr muss das entsprechende Gehwegstück ohne Gefahr betreten und begehen können. Das umfasst die Pflicht, vom Bürgersteig Unkraut zu entfernen ebenso wie die Pflicht, Laub möglichst frühzeitig vollständig wegzuräumen.

Die Antwort auf die Frage „Wer muss den Gehweg reinigen“ lautet auch hier: Grundsätzlich Haus- und Grundstücksbesitzer, sie haben aber die Möglichkeit die Reinigungspflicht am Gehweg aber auch hier an ihre Mieter weitergeben.