Übersichtsplan 2. Änderung FNP (unmaßstäblich)
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1. Aufstellungsbeschluss
Unter Berücksichtigung der künftigen weiteren Entwicklungsprozesse des Spa & GolfResorts Weimarer Land beabsichtigt die Stadt unter Betrachtung der gesamtgemeindlichen Entwicklung ein Änderungsverfahren zum wirksamen Flächennutzungsplan in drei Teilbereichen durchzuführen (siehe Übersichtsplan). Diese umfassen im Wesentlichen Flächen im Zuständigkeitsbereich des Vorhabenträgers Golf-Hotel Gut Krakau GmbH & Co. KG.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29. November 2023 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans Blankenhain unter Beschluss-Nr. 68- 11/2023 gefasst.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
2. Billigungs- und Offenlagebeschluss
Des Weiteren hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29. November 2023 den Billigungs- und Offenlagebeschluss des Vorentwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Blankenhain unter Beschluss-Nr. 69-11/2023 gefasst.
Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs.1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und insbesondere über die Auswirkungen der Planung zu informieren.
Aus diesem Grund liegt der Vorentwurf der 2. Änderung des FNP, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht mit Stand November 2023 in der Zeit
vom 18. Dezember 2023 bis einschließlich 26. Januar 2024
im Bauamt der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstr.4, 99444 Blankenhain, Sachgebiet Bauamt / Liegenschaften, Zimmer-Nr. 212 während der Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
außerhalb der Öffnungszeiten auch durch Terminvereinbarung möglich
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt. Gleichzeitig sind die genannten Unterlagen im Internet einzusehen unter
www.blankenhain.de/aktuelles/bekanntmachungen/
Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich oder zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bauamt der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Vorzugsweise sind die Stellungnahmen jedoch per E-Mail an die folgende Adresse zu senden:
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Gem. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Blankenhain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Blankenhain, den
gez. Jens Kramer
Bürgermeister