Übersichtsplan zur Lage der Geltungsbereiche (unmaßstäblich)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Wellness- und Golfhotel Gut Krakau“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29. November 2023 den Billigungs- und Offenlagebeschluss des Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Wellness- und Golfhotel Gut Krakau“ unter Beschluss-Nr. 67-11/2023 gefasst.
Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die Erweiterung des Spa & Golf Resort Weimarer Land durch ein z.T. unterirdisch gelegenes Restaurant gesichert werden. Zudem wird ein in diesem Bereich hergestellter Parkplatz in die Planung integriert. Im Rahmen der Beteiligung zum Vorentwurf gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde u.a. als Anregung vorgebracht, dass die Festsetzungen zu den ursprünglich ebenfalls vorgesehenen Ferienhäusern einschl. Tiefgarage nicht den Anforderungen an einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) entsprechen. Da die Planung des Vorhabenträgers zum jetzigen Zeitpunkt nicht so weit fortgeschritten ist, dass den vorgebrachten Anregungen an dieser Stelle gefolgt werden kann, wurde der Geltungsbereich der Entwurfsfassung um die Fläche für die Ferienhäuser einschl. Tiefgarage reduziert.
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in einer Größe von nunmehr ca. 0,48 ha umfasst in der Gemarkung Blankenhain, Flur 5, die Flurstücke 619/16 (teilweise), 619/19 (teilweise) und 619/20 (teilweise). Der Planbereich befindet sich in südwestlicher Ergänzung der Hotelanlage „Spa & Golf Resort Weimarer Land“ westlich angrenzend an die Zufahrtstraße zum Hotel.
Die für den geplanten Eingriff erforderliche Kompensationsmaßnahme ist östlich des Golfhotels (nördlich des Golfplatzes) als Ergänzung einer Streuobstwiese vorgesehen. Der Geltungsbereich E1 (Maßnahmenfläche) in einer Größe von ca. 0,57 ha umfasst in der Gemarkung Blankenhain, Flur 4 das Flurstück 600 (teilweise).
(siehe Übersichtsplan)
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Wellness- und Golfhotel Gut Krakau“ bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die den Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften wie DIN-Normen o.ä. mit Stand November 2023 in der Zeit
vom 18. Dezember 2023 bis einschließlich 26. Januar 2024
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Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich oder zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bauamt der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Vorzugsweise sind die Stellungnahmen jedoch per E-Mail an die folgende Adresse zu senden:
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
Fachplanungen, Gutachten, Studien
| • | Umweltbericht, LEG Thüringen, November 2023 |
| • | Grünordnungsplan (GOP), LEG Thüringen, November 2023 |
Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von Behörden, Sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden, Naturschutzverbänden, Öffentlichkeit
• | Die Informationen liegen in Form einer tabellarischen Übersicht aller Stellungnahmen zum Umgang mit den darin vorgebrachten Anregungen (einschließlich aller umweltrelevanten Informationen) vor. Die tabellarische Übersicht ist den Beteiligungsunterlagen zur Einsichtnahme beigefügt. |
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| Themenblöcke nach Schutzgütern
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| Art der Umweltinformationen | Mensch, Gesundheit | Tiere, Pflanzen, Vielfalt | Boden, Fläche | Wasser | Luft, Klima | Land- schaft | Kultur-, Sachgüter | Wechsel- wirkungen | Schlagwortartige Kurzcharakterisierung (Auswahl); Hinweise |
| Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände | x | x | x | x | x | x | x | x |
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| GOP |
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| Umweltbericht | x | x | x | x | x | x | x | x |
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Gem. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Blankenhain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Blankenhain, den
gez. Jens Kramer
Bürgermeister