Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Generell gilt: Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument!
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich. Weitere Auskünfte über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.
Bitte beachten Sie vor Antritt ihrer Reise: Von der Beantragung bis zur Lieferung zurück in die Stadtverwaltung Blankenhain beträgt die Bearbeitungszeit bei einem Personalausweis ca. 2-3 Wochen und bei einem Reisepass ca. 4-6 Wochen.
Bitte beachten Sie außerdem: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Blankenhain.