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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Durchführung Winterdienst durch den städtischen Bauhof

Um bei Schneefall einen einwandfreien Winterdienst gewährleisten zu können, bitten wir alle Anwohner enge Fahrbahnen und Gehwege nicht als Parkplatz zu verwenden. Laut STVO besteht grundsätzlich ein Parkverbot an engen Straßenstellen. Nur so können wir einen guten und zügigen Winterdienst leisten. Wir bitten um Verständnis, dass bei langanhaltenden Schneefällen und Eisglätte, vor allem in den Morgenstunden, nicht alle Straßen und Wege gleichzeitig geräumt werden können und verkehrswichtige Straßen und Bushaltestellen eine höhere Priorität haben. Der Winterdienst auf kommunalen Nebenstraßen bzw. Einfahrten zu Privatgrundstücken kann nur im Rahmen der Leistungskapazität des Bauhofes erfolgen. Ein gesetzlicher Anspruch besteht hier nicht. Das Aufstellen von Streugutbehältern sowie das Bereitstellen von kostenlosem Streugut ist keine Pflichtaufgabe der Stadt und kann ebenfalls nur im Rahmen der vorhandenen Mittel durchgeführt werden. Wir verweisen zudem auf die Straßenreinigungssatzung der Stadt Blankenhain, welche die Schneeberäumung oder das Abstumpfen von Verkehrsflächen durch die Anlieger vorsieht. Wenn keine Möglichkeit besteht, den Winterdienst selbst durchzuführen, ist ein Dritter mit dieser Aufgabe zu betrauen. In der Annahme auf Ihre Unterstützung wünschen wir allen Einwohnern und Gästen einen schönen und unfallfreien Winter.