Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 15.07.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Verlagerung REWE-Markt“ beschlossen. In seiner Sitzung am 06.10.2022 hat der Stadtrat die öffentliche Auslegung des Entwurfs für die Änderung des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand der Kernstadt der Stadt Blankenhain an der Straße nach Rottdorf. Der Bereich der Änderung des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 1 ha und betrifft nur den nordöstlichen Bereich des Bebauungsplans
Der Bereich der Änderung des Bebauungsplans grenzt
| - | im Westen und Nordwesten an die Waldecker Straße, |
| - | im Norden an die Straße „Große Nonnengasse“ (Landesstraße L 1060). |
Die räumliche Lage des Bereichs der Änderung des Bebauungsplans ist in der kartografischen Darstellung dick umrandet.
Mit der Planung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit
vom 18.12.2023 bis 26.01.2023
zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain, in den Räumen des Bauamtes während der Öffnungszeiten öffentlich aus:
| Montag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitags | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Auch im Internet sind die Planunterlagen verfügbar (gemäß § 4a Abs. 4 BauGB):
https://www.blankenhain.de/aktuelles/bekanntmachungen/
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| Schutzgut | Quelle der Umweltinformation | Art der Umweltinformation |
| Mensch | Begründung zum Bebauungsplan |
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| Umweltbericht |
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| Tiere | Umweltbericht |
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| Pflanzen | Umweltbericht |
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| Biologische Vielfalt | Umweltbericht | Angaben zu den Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf die Artenvielfalt |
| Boden/Fläche
| Begründung zum Bebauungsplan | Informationen zu vorhandenen Altlasten im Boden |
| Umweltbericht |
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| Untere Abfallbehörde (Landratsamt) |
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| Wasser
| Begründung zum Bebauungsplan |
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| Umweltbericht |
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| Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde (Landratsamt) |
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| Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz |
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| Stellungnahme JenaWasser | Informationen zum Überflutungsrisiko | |
| Luft und Klima | Umweltbericht | Information zu Klimacharakteristika und Mikroklima |
| Kultur- und Sachgüter | Umweltbericht | Angaben zum Vorhandensein von Kulturdenkmalen |
| Landschaft | Umweltbericht | Beschreibung der Landschaft und der Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Landschaftsbild |
| Wechsel-wirkungender Schutzgüter | Umweltbericht | Bewertung der Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern und auch auf räumlich benachbarte bzw. getrennte Ökosysteme |
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist keine Form vorgeschrieben. Eine Stellungnahme kann z.B. zur Niederschrift, schriftlich oder per E-Mail abgegeben bzw. übermittelt werden. Wenn Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden, richten Sie diese bitte an das Bauamt der Stadt Blankenhain (Marktstraße 4, 99444 Blankenhain). Stellungnahmen per Mail können gesandt werden an r.wendler@blankenhain.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.