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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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REWE

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

„Verlagerung REWE-Markt“ 1. Änderung

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 15.07.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Verlagerung REWE-Markt“ beschlossen. In seiner Sitzung am 06.10.2022 hat der Stadtrat die öffentliche Auslegung des Entwurfs für die Änderung des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand der Kernstadt der Stadt Blankenhain an der Straße nach Rottdorf. Der Bereich der Änderung des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 1 ha und betrifft nur den nordöstlichen Bereich des Bebauungsplans

Der Bereich der Änderung des Bebauungsplans grenzt

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im Westen und Nordwesten an die Waldecker Straße,

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im Norden an die Straße „Große Nonnengasse“ (Landesstraße L 1060).

Die räumliche Lage des Bereichs der Änderung des Bebauungsplans ist in der kartografischen Darstellung dick umrandet.

Mit der Planung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des REWE-Marktes - Vergrößerung der zulässigen Verkaufsfläche von 1.545 m² um 405 m² auf 1.950 m²,
  • Anpassung der Flächen für Stellplätze.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 18.12.2023 bis 26.01.2023

zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain, in den Räumen des Bauamtes während der Öffnungszeiten öffentlich aus:

Montag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitags

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Auch im Internet sind die Planunterlagen verfügbar (gemäß § 4a Abs. 4 BauGB):

https://www.blankenhain.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist keine Form vorgeschrieben. Eine Stellungnahme kann z.B. zur Niederschrift, schriftlich oder per E-Mail abgegeben bzw. übermittelt werden. Wenn Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden, richten Sie diese bitte an das Bauamt der Stadt Blankenhain (Marktstraße 4, 99444 Blankenhain). Stellungnahmen per Mail können gesandt werden an r.wendler@blankenhain.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.