Aufgrund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Stadt Blankenhain folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| erhöht um €
| vermindert um €
| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes
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| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert | |||
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.825.100 | 0 | 11.715.900 | 13.541.000 |
| die Ausgaben | 1.825.100 | 0 | 11.715.900 | 13.541.000 |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 2.081.800 | 0 | 1.502.800 | 3.584.600 |
| die Ausgaben | 2.081.800 | 0 | 1.502.800 | 3.584.600 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt unverändert 0 €.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt beträgt unverändert 0 €.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan beträgt unverändert 1.900.000,00 €.
§ 6
Die Erläuterungen zum Haushaltsplan 2023 behalten ihre Gültigkeit.
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Blankenhain, den 30.11.2023
Stadt Blankenhain — (Siegel)
Kramer
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Blankenhain hat in seiner Sitzung vom 29.11.2023 mit Beschluss-Nr. 64-11/2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mehrheitlich beschlossen. |
| 2. | Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer Land als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 01.12.2023, Az.: 11.90.03-49-1, den Eingang der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Blankenhain für das Haushaltsjahr 2023 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung nach § 60 Abs. 1 S. 2, § 57 Abs. 3 S. 2 ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO wurde mit Schreiben vom 04.12.2023, Az.: 11.90.03-49-1 zugestimmt. |
Auslegungshinweis
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 57 Abs. 3 S. 3 ThürKO in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 03.01.2024 in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstr. 4, Zimmer 215 (Kämmerei / Finanzverwaltung) zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 S. 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Blankenhain, 02.12.2023
Stadt Blankenhain
gez. Kramer
Bürgermeister — (Dienstsiegel)