Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat
In den Sitzungen des Stadtrates der Stadt Blankenhain am 29.11.2023 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain, nach Genehmigung der Niederschrift, öffentlich aus.
Blankenhain, 30.11.2023
Kramer
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 62-11/2023
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 28.09.2023
Gemäß § 42 ThürKO sowie § 14 der Geschäftsordnung für die Stadträte und Ausschüsse (sowie Ortsteilräte) der Stadt Blankenhain wird die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 28.09.2023 genehmigt.
Beschluss-Nr. 63-11/2023
Planungsgrundsätze zur Forsteinrichtung des Körperschaftswaldes der Stadt Blankenhain
Der Stadtrat der Stadt beschließt, für die Forsteinrichtung Stichtag zum 01.01.2025 in Körperschaftswäldern im Thüringer Forstamt Bad Berka für die Stadt Blankenhain neue Planungsgrundsätze verbindlich festzulegen. Die Planungsgrundsätze sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss-Nr. 64-11/2023
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023. |
| 2. | Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
Beschluss-Nr. 65-11/2023
Miete eines Kommunalfahrzeuges für den städtischen Bauhof
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Vergabe für die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Blankenhain an die Firma Kalina Funktechnik GmbH, im Wiesengrund 12-14, 55758 Niederwörresbach, mit einer maximalen Auftragssumme von 56.466,33 € Brutto.
Beschluss-Nr. 66-11/2023
Antrag auf Straßenumbenennung sowie Vergabe einer neuen Hausnummer in der Gemarkung
Der Stadtrat beschließt keine Rückgabe des derzeit zur Miete laufenden Kommunalfahrzeuges Multicar M 31 A00 Modell „C“ mit Aufbaustreuer und Schneepflug nach Ablauf der Mindestmietdauer von 5 Jahren und eine Weiterführung des kündbaren Leasingvertrages von mtl. 1.343,51 € brutto an die Firma Nürnberger GmbH, Rödchenweg 23, 99427 Weimar.
Beschluss-Nr. 68-11/2023
Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Blankenhain im Bereich des Golf Resort Weimarer Land gem. § 2 Abs.1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt:
| 1. | die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Blankenhain im Bereich des Golf Resort Weimarer Land in 3 Teilbereichen |
| 2. | das 2. Änderungsverfahren zum FNP gem. § 8 Abs.3 BauGB parallel zum Aufstellungsverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) „Erweiterung Wellness- und Golfhotel Gut Krakau“ zu betreiben |
| 3. | den Beschluss über die Aufstellung ortsüblich bekanntzumachen. |
Beschluss-Nr. 69-11/2023
Billigungs- und Offenlagebeschluss gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Blankenhain im Bereich des Golf Resort Weimarer Land
| 1. | die Billigung des Vorentwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Blankenhain im Bereich des Golf Resort Weimarer Land, Stand November 2023, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht |
| 2. | die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit seinen Bestandteilen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
| 3. | die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen |
| 4. | Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekanntzumachen |
| 5. | die Unterlagen gemäß § 4a Abs.4 BauGB ins Internet einzustellen. |
Beschluss-Nr. 71-11/2023
Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Viehhügel“ - Stadt Blankenhain
| 1. | Unter Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 28.09.2023 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Am Viehhügel", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B) - Stand November 2023 wird der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 1(8) BauGB hiermit neu gefasst. | |
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| Die Begründung in der Fassung vom November 2023 wird gebilligt. | |
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| Auf Grund einer fehlerhaften Bekanntmachung der Auslage zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Viehhügel" der Stadt Blankenhain machte sich eine erneute öffentliche Auslage erforderlich. | |
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| Abwägungsrelevante Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht. Eine erneute Abwägung ist nicht erforderlich. Der Abwägungsbeschluss vom 28.09.2023 bleibt bestehen. | |
| 2. | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke: | |
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| Teilbereich I (TB I) | |
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| - | Gemarkung Blankenhain, Flur 4, Flurstück 506/8 (Fläche zwischen Am Adlungsgarten und Am Viehhügel) |
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| Teilbereich II (TB II): | |
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| - | Gemarkung Blankenhain, Flur 4, Flurstück 506/27 (Fläche Am Viehhügel) und 506/26 |
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| Teilbereich III (TB III): | |
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| - | Gemarkung Blankenhain, Flur 4, Flurstücke 516/2, 516/3, 513, 514, 515 und 510/5 (teilweise) (Fläche südlich des Oberen Weges / westlich Am Viehhügel) |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Viehhügel“ in Blankenhain gemäß § 21 (3) ThürKO bei der Verwaltungsbehörde einzureichen. | |
| 4. | Die Satzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. | |
| 5. | Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). | |
Beschluss-Nr. 72-11/2023
Städtebauliche Stellungnahme zur „Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Projektjahre 2023 - 2025“
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, der Firma Jenawohnen GmbH eine schriftliche Stellungnahme zur Durchführung der Sanierung des Wohngebäudes in der Christian-Speck-Straße 22 - 28 zu übergeben.
Beschluss-Nr. 73-11/2023
Aufhebung der Abrundungs- und Klarstellungssatzung "Ortslage Hochdorf" der Stadt Blankenhain / OT Hochdorf (vormals Gemeinde Hochdorf) gem. § 13 BauGB
- Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt:
| 1. | Für das in der Anlage kenntlich gemachte Gebiet soll eine nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB aufgestellte - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Ortslage Hochdorf" - aufgehoben werden. |
| Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung der Abrundungs- und Klarstellungssatzung umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Hochdorf: |
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| Flur 1 |
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| vollständig: 1, 2, 3/2, 3/3, 3/4, 3/5, 4/1, 4/2, 4/3, 5, 6, 7, 8, 9/1, 9/2, 10, 12, 13, 15/1, 25, 26/2, 30, 31/1, 32, 33, 36/1, 37/2, 42/3, 42/4, 43/2, 45, 46/1, 46/2, 48/1, 48/2, 48/3, 48/4, 51/2, 51/3, 52/2, 52/4, 52/6, 52/7, 52/8, 52/9, 55/3, 56/1, 58/1, 58/2, 59, 60/2, 62/1, 68/4, 78/1, 78/2, 81, 81/1, 82/1, 87/1, 87/3, 87/4, 93/1, 94, 96, 99, 99/1, 99/2, 101/3, 101/4, 104/1, 104/3, 104/4, 104/5, 104/6, 104/7, 105/1, 106/1, 106/2, 109, 110/2, 111, 118/1, 118/2, 119, 120, 121/1, 122, 122/1, 124/1, 127/1, 128/1, 129/1, 130/1, 130/2, 131, 132/3, 132/4, 132/5, 132/6, 132/8, 132/9, 132/14, 133/4, 700, 701, 703, 705 |
|
| teilweise: |
|
| 12/1, 15/2, 17/5, 17/6, 18, 26/1, 31/2, 60/1, 62/2, 68/1, 68/3, 70/1, 76/2, 105/2, 107/1, 108/3, 110/1, 110/3, 698 |
|
| Flur 2 |
|
| vollständig: |
|
| 150/1, 152/4, 152/6, 153/3, 153/8, 153/10, 153/11, 154/1, 154/2, 154/6, 154/7, 154/10, 154/11, 154/17, 154/18 |
|
| teilweise: |
| 150/2, 151, 153/7, 153/9, 155/7, 155/8 |
|
| Flur 4 |
|
| vollständig: |
|
| 356/5, 360/1, 361/4, 361/5, 362/7, 362/8, 362/9, 362/10, 362/11 |
|
| teilweise: |
| 360/3, 361/8, 361/9, 361/12, 362/12, 362/14, 363, 364/1, 365/4, 365/7, 366, 383/6, 414, 415/2, 416/1 |
|
| Flur 5 |
|
| teilweise: |
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| 417, 450, 453/1 |
| 2. | Das Verfahren zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung "Ortslage Hochdorf" soll als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Nach § 1 Abs. 8 BauGB gelten die Vorschriften für die Aufstellung einer Satzung auch für deren Aufhebung. |
| 3. | Der Beschluss über die Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung "Ortslage Hochdorf" ist ortsüblich bekannt zu machen |
Beschluss-Nr. 74-11/2023
Vergabe von Aufträgen für Vorfluterpflege auf Privatgrundstücken
Der Stadtrat beschließt die Vorfluterpflege zum Schutz der Infrastruktur unter Vorgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter vorheriger Prüfung der Priorität, auch auf privaten Flurstücken nach Genehmigung der Eigentümer durchführen zu lassen.
Beschluss-Nr. 75-11/2023
Neuabschluss /Elektronikversicherung Schloss Blankenhain
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Vergabe für einen Neuabschluss Elektronikversicherung Schloss Blankenhain an die Versicherung Zürich, 50427 Köln mit einer jährlichen Beitragshöhe von 612,49 €.
Beschluss-Nr. 76-11/2023
Bestellung eines Stadtwahlleiters und dessen Stellvertreter entsprechend § 4 Abs. 2 ThürKWG für die Kommunalwahl am 26.05.2024.
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beruft entsprechend § 4 Abs. 2 ThürKWG für die Kommunalwahl am 26.05.2024 |
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| Frau Susann Dunker als Stadtwahlleiterin |
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| und Frau Heike Rumrich als stellvertretende Stadtwahlleiterin. |
| 2. | Die Berufung ist unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. |
Beschluss-Nr. 77-11/2023
Änderung der Entgeltordnung für den jährlichen Weihnachtsmarkt an der synthetischen Eislaufbahn der Stadt Blankenhain
Es wird empfohlen zur Veranstaltung des jährlichen Weihnachtsmarktes die Standgebühren zu erlassen und den Eintrittspreis auf 1,00€ pro Person fest zu setzen.
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die im Sachverhalt dargestellte Änderung der Entgeltordnung für die synthetische Eislaufbahn der Stadt Blankenhain.
Beschluss-Nr. 78-11/2023
Vertrag mit Kommunale Informationsverarbeitung (KIV) Thüringen GmbH über Softwarepflege / Betreuung zum Fachverfahren H&H proDoppik zum 01.01.2024.
Der Stadtrat beschließt, den Vertrag mit Kommunale Informationsverarbeitung (KIV) Thüringen GmbH über Softwarepflege / Betreuung zum Fachverfahren H&H proDoppik zum 01.01.2024 abzuschließen.