Altersjubiläen im Sinne des Bundesmeldegesetzes sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Bürgerinnen und Bürger, die mit einer Veröffentlichung ihres Alters- und Ehejubiläums nicht einverstanden sind, können jederzeit schriftlich widersprechen. Eine Veröffentlichung findet dann nicht statt.
Einen Vordruck zum Ausfüllen finden Sie online im Formularservice (https://www.blankenhain.de/stadtbuergerservice/verwaltung/formularservice/) der Stadt Blankenhain oder unten abgedruckt. Dieser kann per Post, E-Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro abgegeben werden. Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit dies persönlich vorzunehmen. Kommen Sie einfach im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro der Stadt Blankenhain vorbei.
Ein einmaliger Widerspruch reicht aus. Sofern wir keine anderslautende Mitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
Hinweis: Alters- und Ehejubiläen von Personen, die eine sog. „Auskunftssperre“ im Melderegister haben eintragen lassen, werden auch weiterhin nicht veröffentlicht. Ein nochmaliger Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Jubiläen ist nicht notwendig.