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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Sonstige amtliche Mitteilungen

Widerspruch jederzeit möglich durch Eintragung einer Übermittlungssperre

Altersjubiläen im Sinne des Bundesmeldegesetzes sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Bürgerinnen und Bürger, die mit einer Veröffentlichung ihres Alters- und Ehejubiläums nicht einverstanden sind, können jederzeit schriftlich widersprechen. Eine Veröffentlichung findet dann nicht statt.

Einen Vordruck zum Ausfüllen finden Sie online im Formularservice (https://www.blankenhain.de/stadtbuergerservice/verwaltung/formularservice/) der Stadt Blankenhain oder unten abgedruckt. Dieser kann per Post, E-Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro abgegeben werden. Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit dies persönlich vorzunehmen. Kommen Sie einfach im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro der Stadt Blankenhain vorbei.

Ein einmaliger Widerspruch reicht aus. Sofern wir keine anderslautende Mitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

Hinweis: Alters- und Ehejubiläen von Personen, die eine sog. „Auskunftssperre“ im Melderegister haben eintragen lassen, werden auch weiterhin nicht veröffentlicht. Ein nochmaliger Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Jubiläen ist nicht notwendig.