Aufgrund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Stadt Blankenhain folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes | |
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| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert |
| a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | — 227.600 227.600 | — 0 0 | — 12.773.600 12.773.600 | — 13.001.200 13.001.200 |
| b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | — 121.750 121.750 | — 0 0 | — 1.758.100 1.758.100 | — 1.879.850 1.879.850 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt unverändert 0 €.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt beträgt unverändert 0 €.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan beträgt unverändert 2.000.000,00 €.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. Die Erläuterungen zum Haushaltsplan 2025 behalten ihre Gültigkeit.
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Blankenhain, den 26.11.2025
Stadt Blankenhain — (Siegel)
Kramer
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Blankenhain hat in seiner Sitzung vom 25.11.2025 mit Beschluss-Nr. 82-11/2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mehrheitlich beschlossen. |
| 2. | Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer Land als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 26.11.2025, Az.: 11.90.03-22-5, den Eingang der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Blankenhain für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung nach § 60 Abs. 1 S. 2, § 57 Abs. 3 S. 2 ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 3 S.3 ThürKO wurde mit Schreiben vom 27.11. 2025, Az.: 11.90.03-22-5 zugestimmt. |
Auslegungshinweis
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 57 Abs. 3 S. 3 ThürKO in der Zeit vom 15.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026 in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstr. 4, Zimmer 215 (Kämmerei / Finanzverwaltung) zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 S.1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Blankenhain, 28.11.2025
Stadt Blankenhain
gez. Kramer
Bürgermeister — (Dienstsiegel)