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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Blankenhain für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Stadt Blankenhain folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt unverändert 0 €.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt beträgt unverändert 0 €.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan beträgt unverändert 2.000.000,00 €.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. Die Erläuterungen zum Haushaltsplan 2025 behalten ihre Gültigkeit.

§ 7

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Blankenhain, den 26.11.2025

Stadt Blankenhain —  (Siegel)

Kramer

Bürgermeister

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain hat in seiner Sitzung vom 25.11.2025 mit Beschluss-Nr. 82-11/2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mehrheitlich beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer Land als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 26.11.2025, Az.: 11.90.03-22-5, den Eingang der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Blankenhain für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung nach § 60 Abs. 1 S. 2, § 57 Abs. 3 S. 2 ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 3 S.3 ThürKO wurde mit Schreiben vom 27.11. 2025, Az.: 11.90.03-22-5 zugestimmt.

Auslegungshinweis

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 57 Abs. 3 S. 3 ThürKO in der Zeit vom 15.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026 in der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstr. 4, Zimmer 215 (Kämmerei / Finanzverwaltung) zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 S.1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Blankenhain, 28.11.2025

Stadt Blankenhain

gez. Kramer

Bürgermeister —  (Dienstsiegel)