Der Stadtrat der Stadt Blankenhain hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 mit Beschluss-Nr. 03-02/2025 die Aufstellung eines BebauungsplanesSondergebiet “Solarpark Blankenhain“ zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage beschlossen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet (Geltungsbereich) umfasst mit einer Fläche von 91,76 ha die Flurstücke
| Gemarkung: | Altdörnfeld |
| Flur: | 2 |
| FlSt.: | 48/3, 49/3, 50/5, 51/3, 52/4, 52/5, 52/12, 52/13, 53/3, 54/3, 59/3, 60, 61, 62/1, 176, 177, 178, 179 |
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| Gemarkung: | Neudörnfeld |
| Flur: | 3 |
| FlSt.: | 60/4, 61/4, 61/5, 62/4, 65/4, 76/4, 77/3, 77/4, 77/9, 78, 79, 80/1, 81/1, 82/1, 87/4 |
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| Gemarkung: | Lotschen |
| Flur: | 3 |
| FlSt.: | 118/4, 119/2, 120/5, 128/4, 131/4, 132, 133/1, 136/4, 138/4, 139/1, 140/4, 145/5, 145/6, 146/1, 148/3, 149/4. |
Übersicht (ohne Maßstab)
Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt das Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erhöhung des regionalen Erzeugungsanteils an erneuerbaren Energien durch Ausweisung eines entsprechenden Sondergebietes nach § 11 BauNVO zu schaffen. Mit dem Vorhaben sollen weitere regionale Grünstromkapazitäten geschaffen werden, um den massiven Negativwirkungen der Rohstoffverknappung frühzeitig und nachhaltig entgegenzuwirken. Insbesondere folgende Planungsziele werden verfolgt:
| • | Politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung; |
| • | Nutzung einer intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Fläche als Fläche für Photovoltaik- Freiflächenanlage; |
| • | Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Stadt Blankenhain |
| • | Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2- Ausstoßes; |
| • | Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung |
Das Bauleitplanverfahren, die Umsetzung der Planung, die Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen, die Herstellung und dauerhafte Pflege der künftigen Parkanlage obliegt der Planungsträgerin, der EnBW (Energie Baden-Württemberg AG) mit Sitz in Cottbus.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der Planung (Stand November 2025) wird hiermit zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3Abs.1BauGB bekanntgegeben. Parallel wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden durchgeführt (§ 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB).
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Blankenhain“ mit Begründung und Umweltbericht liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
vom 06.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026
aus.
Die Unterlagen können während der oben genannten Frist in den Räumen der Stadtverwaltung Blankenhain, Bauamt, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain während der Öffnungszeiten
| Montag | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 - 12:00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können in Schriftform eingereicht, per Post an o. g. Adresse gesendet oder mündlich vor Ort bei der Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist ebenfalls per E-Mail an bauamt@blankenhain.de sowie blankenhain@godts.eu möglich. Durch vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 036459/44025 können auch Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten gewährleistet werden.
Die öffentliche Auslegung wird durch parallele Veröffentlichung im Internet unterstützt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Blankenhain“ mit der Begründung und dem Umweltbericht ist während der Beteiligungsfrist auf den Internetseiten
https://www.blankenhain.de/aktuelles/veroeffentlichungen/
bereitgestellt.
Für telefonische Rückfragen steht das Bauamt der Stadt Blankenhain, zu erreichen unter der Telefonnummer 036459/44025 sowie der mit der Planung beauftragte Architekt
Jan Godts
Mühle Schelchwitz
Dorfplatz 6
04603 Windischleuba
Telefon (03447) 86 17 30,
E-Mail: blankenhain@godts.eu
zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist bei der Stadtverwaltung Blankenhain sowie beim mit der Planung beauftragten Architekten abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des §3BauGB in Verbindung mit Art.6Abs.1Buchst.EDSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art.13DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Blankenhain, den 28.11.2025
gez. ………………….
Bürgermeister