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Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Beschluss über die Einleitung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blankenhain für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Blankenhain“ (i. S. d. § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Blankenhain hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 mit Beschluss Nr. 03-02/2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Blankenhain“ beschlossen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Blankenhain im Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) ist geboten. Die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in öffentlicher Sitzung am 13.02.2025 mit Beschluss-Nr. 03-02/2025 ebenfalls beschlossen.

Der Vorentwurf der Planung liegt mit Stand November 2025 vor.

Geltungs-/Änderungsbereich

Der Änderungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Blankenhain“. Er befindet sich auf derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen den Ortslagen Neudörnfeld, Altdörnfeld und Lotschen. Der Änderungsbereich umfasst auf einer Fläche von ca. 91,7 Hektar die Flurstücke

Gemarkung:

Altdörnfeld

Flur:

2

FlSt.:

48/3, 49/3, 50/5, 51/3, 52/4, 52/5, 52/12, 52/13, 53/3, 54/3, 59/3, 60, 61, 62/1, 176, 177, 178, 179

Gemarkung:

Neudörnfeld

Flur:

3

FlSt.:

60/4, 61/4, 61/5, 62/4, 65/4, 76/4, 77/3, 77/4, 77/9, 78, 79, 80/1, 81/1, 82/1, 87/4

Gemarkung:

Lotschen

Flur:

3

FlSt.:

118/4, 119/2, 120/5, 128/4, 131/4, 132, 133/1, 136/4, 138/4, 139/1, 140/4, 145/5, 145/6, 146/1, 148/3, 149/4.

Die räumliche Einordnung des Änderungsbereiches innerhalb des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sondergebiet „Solarpark Blankenhain“ ist im nachstehenden Auszug des Flächennutzungsplanes rot gekennzeichnet.

Übersicht (nicht maßstäblich) räumliche Einordnung im gemeinsamen Flächennutzungsplan (Stand: 2014)

Ziele und Zweck der Planung

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung;

Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes;

Umnutzung einer intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Fläche alsd Fläche für Photovoltaik-Freiflächenanlage;

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung;

Wahrung des Entwicklungsgebotes nach § 8 BauGB zu Gunsten der Bauleitplanung „Solarpark Blankenhain“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf der Planung (Stand November 2025) wird hiermit zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Parallel wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden durchgeführt (§ 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB).

Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blankenhain für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Blankenhain“ mit Begründung und Umweltbericht liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlichzur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom

vom 06.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026

aus.

Die Unterlagen können während der oben genannten Frist in den Räumen der Stadtverwaltung Blankenhain, Bauamt, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain während der Öffnungszeiten

Montag

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

von 08:00 - 12:00 Uhr

von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können in Schriftform eingereicht, per Post an o. g. Adresse gesendet oder mündlich vor Ort bei der Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist ebenfalls per E-Mail an bauamt@blankenhain.de sowie blankenhain@godts.eu möglich. Durch vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 036459/44025 können auch Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten gewährleistet werden.

Die öffentliche Auslegung wird durch parallele Veröffentlichung im Internet unterstützt.

Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blankenhain für den Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Blankenhain“ mit der Begründung und dem Umweltbericht ist während der Beteiligungsfrist auf den Internetseiten

https://www.blankenhain.de/aktuelles/veroeffentlichungen/

bereitgestellt.

Für telefonische Rückfragen steht das Bauamt der Stadt Blankenhain, zu erreichen unter der Telefonnummer 036459/44025 sowie der mit der Planung beauftragte Architekt

Jan Godts

Mühle Schelchwitz

Dorfplatz 6

04603 Windischleuba

Telefon (03447) 86 17 30,

E-Mail: blankenhain@godts.eu

zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist bei der Stadtverwaltung Blankenhain sowie beim mit der Planung beauftragten Architekten abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. EDSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art.13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Blankenhain, 28.11.2025

gez.

Bürgermeister