Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Blankenhain
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Blankenhain im Bereich des Spa & GolfResorts Weimarer Land

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 25.11.2025 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Spa & GolfResorts Weimarer Land gebilligt und dessen Veröffentlichung beschlossen.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie die Begründung und der Umweltbericht werden zusammen mit dieser Bekanntmachung im Zeitraum vom 15.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 im Internet unter

https://www.blankenhain.de/aktuelles/veroeffentlichungen/

veröffentlicht und liegen in den Räumen der Stadtverwaltung Blankenhain, Bauamt, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain während der Öffnungszeiten

Montag

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

von 08:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie die Schließzeiten der Stadtverwaltung in der Zeit vom 23.12.2025 bis 02.01.2026.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Vorzugsweise senden Sie Ihre Stellungnahme jedoch an sre@leg-thueringen.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die zweite Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

Fachplanungen, Gutachten, Studien

Umweltbericht, LEG Thüringen, Stand: Oktober 2025

Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von Behörden, Sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden, Naturschutzverbänden, Öffentlichkeit

Die Informationen liegen in Form einer tabellarischen Übersicht aller Stellungnahmen zum Umgang mit den darin vorgebrachten Anregungen (einschließlich aller umweltrelevanten Informationen) vor. Die tabellarische Übersicht ist den Beteiligungsunterlagen zur Einsichtnahme beigefügt.

 — 

Die Träger öffentlicher Belange werden über die Veröffentlichung informiert und zeitlich parallel um Stellungnahme gebeten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Blankenhain, den 28.11.2025

gez.

Bürgermeister