Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Eichsfelder Kessel"

1. Nachtragshaushaltssatzung

des

Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Eichsfelder Kessel" (Landkreis Eichsfeld)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 6. September 2014 (GVBl. S. 642), geändert durch Verordnung vom 17. September 2020 (GVBl. S. 565) erlässt der Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“ folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023:

§ 1

Es wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 festgesetzt:

 — 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Straßenentwässerungsbetriebskostenumlage wird im Bereich Abwasser von 34.583,00 € um 699,00 € erhöht und somit auf 35.282,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für den

Bereich Wasserversorgung

in Höhe von bisher

um

566.000,00 € vermindert

und nunmehr auf

1.400.000,00 € festgesetzt.

Bereich Abwasserentsorgung

in Höhe von bisher

um

427.000,00 € vermindert

und nunmehr auf

3.250.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt wird für den

Bereich Wasserversorgung

in Höhe von bisher

um

759.000,00 € vermindert

und nunmehr auf

592.000,00 € festgesetzt.

Bereich Abwasserentsorgung

in Höhe von bisher

um

5.553.000,00 € vermindert

und nunmehr auf

2.940.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan bleibt für den

Bereich Wasserversorgung

in Höhe von

Bereich Abwasserentsorgung

in Höhe von

§ 6

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

Ausfertigung:

Niederorschel, den 08.12.2023

Eckart Lintzel — (Siegel)

Verbandsvorsitzender

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk sowie Auslegungshinweis

1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ für das Haushaltsjahr 2023

1.

Mit Beschluss vom 28.11.2023, Nr. 12 - 2023 hat die Verbandsversammlung die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2023 beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 05.12.2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ genehmigt.

3.

Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ liegt in der Zeit vom

15.12.2023 bis 26.01.2024

im Sitz des Zweckverbandes, Breitenworbiser Str. 1, 37355 Niederorschel, im Zimmer - Nr. 101 (Kaufmännischer Bereich) zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.

Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres zu den üblichen Geschäftszeiten am Sitz des Verbandes in 37355 Niederorschel, Breitenworbiser Straße 1 eingesehen werden.

Niederorschel, den 08.12.2023

gez. Verbandsvorsitzender — Siegel