Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 6. September 2014 (GVBl. S. 642), geändert durch Verordnung vom 17. September 2020 (GVBl. S. 565) erlässt der Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“ folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan wird hiermit festgesetzt
| Angaben in € | Bereich Wasser-versorgung | Bereich Abwasser-entsorgung | also gesamt |
| 1. im Erfolgsplan mit Erträgen von mit Aufwendungen von | — 5.308.000,00 5.202.000,00 | — 9.132.000,00 8.873.000,00 | — 14.440.000,00 14.075.000,00 |
| 2. im Vermögensplan mit Einnahmen von mit Ausgaben von | — 2.084.000,00 2.084.000,00 | — 9.390.000,00 9.390.000,00 | — 11.474.000,00 11.474.000,00 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Straßenentwässerungsbetriebskostenumlage wird im Bereich Abwasser auf 36.132,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
| im Bereich Wasserversorgung auf | 485.000,00 € |
| im Bereich Abwasserentsorgung auf | 2.540.000,00 € |
festgesetzt.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird wie folgt festgesetzt:
| Bereich Wasserversorgung | 565.000,00 € |
| Bereich Abwasserentsorgung | 2.415.000,00 € |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird im Bereich Wasser auf 300.000,00 € und im Bereich Abwasser auf 600.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Ausfertigung:
Niederorschel, den 08.12.2023
Eckart Lintzel — (Siegel)
Verbandsvorsitzender
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk sowie Auslegungshinweis
Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ für das Wirtschaftsjahr 2024
| 1. | Mit Beschluss vom 28.11.2023, Nr. 13 - 2023 hat die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2024 beschlossen. |
| 2. | Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 05.12.2023 die Haushaltssatzung 2024 des Wasser- und Abwasser-zweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ genehmigt. |
| 3. | Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 des Wasser- und Abwasser-zweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ liegt in der Zeit vom |
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| 15.12.2023 bis 26.01.2024 |
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| im Sitz des Zweckverbandes, Breitenworbiser Straße 1, 37355 Niederorschel, im Zimmer - Nr. 101 (Kaufmännischer Bereich) zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus. |
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| Der Wirtschaftsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz unseres Verbandes in 37355 Niederorschel, Breitenworbiser Straße 1 eingesehen werden. |
Niederorschel, den 08.12.2023
gez. Verbandsvorsitzender — Siegel