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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

15. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haynrode am 15.12.2025

Im öffentlichen Sitzung der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haynrode wurden 3 Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekannt gegeben werden:

1.

Beschluss Nr. 50 - 15 - 60 / 2025 vom 15.12.2025

Planverfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Eichsfelder Hofladen Unterdorf“ der Gemeinde Haynrode

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB Einstellung des Planverfahrens

Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode beschließt, dass mit dem Aufstellungsbeschluss vom 18.02.2021 (Beschluss Nr. 50-11-71/2021) eingeleitete Planverfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Eichsfelder Holfladen Unterdorf“ der Gemeinde Haynrode eingestellt werden soll.

Der Beschluss, Beschluss Nr. 50-11-71/2021 vom 18.02.2021 wird aufgehoben.

Die Anlage 1 (Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich der Planung) ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Soll-Stärke des Gemeinderates: 9 Mitglieder

Gesetzliche Ist-Stärke des Gemeinderates: 8 Mitglieder

davon anwesend: 7 Mitglieder

Ja - Stimmen: 7 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

2.

Beschluss Nr. 50 - 15 - 61 / 2025 vom 15.12.2025

Planverfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet „Haynrode-Nord“ der Gemeinde Haynrode

Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode beschließt, dass durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes „Haynrode-Nord“ der Gemeinde Haynrode, innerhalb des gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereiches, eingeleitet werden soll.

Die Anlage (2) (Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet „Haynrode-Nord“ der Gemeinde Haynrode) ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Soll-Stärke des Gemeinderates: 9 Mitglieder

Gesetzliche Ist-Stärke des Gemeinderates: 8 Mitglieder

davon anwesend: 7 Mitglieder

Ja - Stimmen: 6 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: 1 Stimme

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

3.

Beschluss Nr. 50 - 15 - 62 / 2025 vom 15.12.2025

Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Eichsfelder Hofladen Unterdorf“ der Gemeinde Haynrode

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB Einstellung des Planverfahrens

Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode beschließt, dass mit dem Aufstellungsbeschluss vom 18.02.2021 (Beschluss Nr. 50-11-70/2021) eingeleitete Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Eichsfelder Hofladen Unterdorf“ der Gemeinde Haynrode eingestellt werden soll.

Der Beschluss, Beschluss Nr. 50-11-70/2021, vom 18.02.2021 wird aufgehoben.

Die Anlage 3 (Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich der Planung) ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Soll-Stärke des Gemeinderates: 9 Mitglieder

Gesetzliche Ist-Stärke des Gemeinderates: 8 Mitglieder

davon anwesend: 7 Mitglieder

Ja - Stimmen: 7 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden 2 Beschlüsse,

Beschluss Nr. 50 - 15 - 63 / 2025

Beschluss Nr. 50 - 15 - 64 / 2025

gefasst, die nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben werden.

Haynrode, 16.12.2025

gez.

Andreas Heiroth

Bürgermeister