Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Im öffentlichen Sitzung der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haynrode wurden 3 Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekannt gegeben werden:
| 1. | Beschluss Nr. 50 - 15 - 60 / 2025 vom 15.12.2025 |
| Planverfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Eichsfelder Hofladen Unterdorf“ der Gemeinde Haynrode |
| Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB Einstellung des Planverfahrens |
Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode beschließt, dass mit dem Aufstellungsbeschluss vom 18.02.2021 (Beschluss Nr. 50-11-71/2021) eingeleitete Planverfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Eichsfelder Holfladen Unterdorf“ der Gemeinde Haynrode eingestellt werden soll.
Der Beschluss, Beschluss Nr. 50-11-71/2021 vom 18.02.2021 wird aufgehoben.
Die Anlage 1 (Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich der Planung) ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Soll-Stärke des Gemeinderates: 9 Mitglieder
Gesetzliche Ist-Stärke des Gemeinderates: 8 Mitglieder
davon anwesend: 7 Mitglieder
Ja - Stimmen: 7 Stimmen
Nein - Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
| 2. | Beschluss Nr. 50 - 15 - 61 / 2025 vom 15.12.2025 |
| Planverfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet „Haynrode-Nord“ der Gemeinde Haynrode |
| Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode beschließt, dass durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes „Haynrode-Nord“ der Gemeinde Haynrode, innerhalb des gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereiches, eingeleitet werden soll.
Die Anlage (2) (Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet „Haynrode-Nord“ der Gemeinde Haynrode) ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Soll-Stärke des Gemeinderates: 9 Mitglieder
Gesetzliche Ist-Stärke des Gemeinderates: 8 Mitglieder
davon anwesend: 7 Mitglieder
Ja - Stimmen: 6 Stimmen
Nein - Stimmen: /
Stimmenthaltungen: 1 Stimme
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
| 3. | Beschluss Nr. 50 - 15 - 62 / 2025 vom 15.12.2025 |
| Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Eichsfelder Hofladen Unterdorf“ der Gemeinde Haynrode |
| Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB Einstellung des Planverfahrens |
Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode beschließt, dass mit dem Aufstellungsbeschluss vom 18.02.2021 (Beschluss Nr. 50-11-70/2021) eingeleitete Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Eichsfelder Hofladen Unterdorf“ der Gemeinde Haynrode eingestellt werden soll.
Der Beschluss, Beschluss Nr. 50-11-70/2021, vom 18.02.2021 wird aufgehoben.
Die Anlage 3 (Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich der Planung) ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Soll-Stärke des Gemeinderates: 9 Mitglieder
Gesetzliche Ist-Stärke des Gemeinderates: 8 Mitglieder
davon anwesend: 7 Mitglieder
Ja - Stimmen: 7 Stimmen
Nein - Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden 2 Beschlüsse,
Beschluss Nr. 50 - 15 - 63 / 2025
Beschluss Nr. 50 - 15 - 64 / 2025
gefasst, die nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben werden.
Haynrode, 16.12.2025
gez.
Andreas Heiroth
Bürgermeister