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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Mittelung zum neuen Wehrdienstgesetz

Mit dem Inkrafttreten des WDModG zum 1. Januar 2026 ergeben sich folgende Änderungen im Meldewesen:

Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden, wie vor der Aussetzung der Wehrpflicht.

Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG entfällt.

Infolgedessen können keine Übermittlungssperren "Bundeswehr" mehr eingetragen werden.

Umgang mit bereits vorhandenen Übermittlungssperren:

In Melderegistern noch vorhandene Sperren werden melderegisterweit gelöscht.