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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Wasser- und Abwasserzweckverband 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025

1. Nachtragshaushaltssatzung

des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Eichsfelder Kessel" (Landkreis Eichsfeld) für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, GVBl. S. 270, GVBl. S. 277) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 6. September 2014 (GVBl. S. 642), geändert durch Verordnung vom 17. September 2020 (GVBl. S. 565) erlässt der Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“ folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025:

§ 1

Es wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 festgesetzt:

 — 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Straßenentwässerungsbetriebskostenumlage wird im Bereich Abwasser von 36.186,00 € um 1.881,00 € erhöht und somit auf 38.067,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für den

Bereich Wasserversorgung

in Höhe von bisher

1.165.000,00 €

um

445.000,00 €

vermindert

und nunmehr auf

720.000,00 €

festgesetzt.

Bereich Abwasserentsorgung

in Höhe von bisher

3.958.000,00 €

um

1.618.000,00 €

vermindert

und nunmehr auf

2.340.000,00 €

festgesetzt.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt wird für den

Bereich Wasserversorgung

in Höhe von bisher

402.000,00 €

um

23.000,00 €

vermindert

und nunmehr auf

379.000,00 €

festgesetzt.

Bereich Abwasserentsorgung

in Höhe von bisher

4.455.000,00 €

um

469.000,00 €

erhöht

und nunmehr auf

4.924.000,00 €

festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan bleibt für den

Bereich Wasserversorgung in Höhe von

300.000,00 €

unverändert.

Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von

600.000,00 €

unverändert.

§ 6

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Ausfertigung:

Niederorschel, den 09.12.2025

Cornelius Fütterer — (Siegel)

Verbandsvorsitzender

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.