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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Bußgeldverfahren - Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift

zur Bestimmung der von der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ durchzuführenden Bußgeldverfahren mit Aktenführung in Papierformat

Verwaltungsvorschrift der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“

vom 30. Dezember 2025

I.

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass in sämtlichen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bis zum 31.12.2026 die Akten in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelten elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Breitenworbis, 30.12.2025

Martina Otto

Gemeinschaftsvorsitzende