In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Buhla wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gegeben werden:
| Beschluss Nr. 30-27-78/2024 vom 13.05.2024 | |
| Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 | |
| Gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) stellt der Gemeinderat der Gemeinde Buhla die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 fest. | |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: | 7 Mitglieder |
| davon anwesend: | 7 Mitglieder |
| Ja-Stimmen: | 7 Stimmen |
| Nein-Stimmen: | / |
| Stimmenthaltungen: | / |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: | keiner |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. | |
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| Beschluss Nr. 30-27-79/2024 vom 13.05.2023 | |
| Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 | |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Buhla beschließt, gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters, des Beigeordneten, soweit dieser den Bürgermeister vertreten hat, und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021. | |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: | 7 Mitglieder |
| davon anwesend: | 7 Mitglieder |
| Ja-Stimmen: | 6 Stimmen |
| Nein-Stimmen: | / |
| Stimmenthaltungen: | / |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: | Rüdiger Wetterau Bürgermeister |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. | |
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| Beschluss Nr. 30-27-80/2024 vom 13.05.2024 | |
| Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 | |
| Gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) stellt der Gemeinderat der Gemeinde Buhla die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 fest. | |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: | 7 Mitglieder |
| davon anwesend: | 7 Mitglieder |
| Ja-Stimmen: | 7 Stimmen |
| Nein-Stimmen: | / |
| Stimmenthaltungen: | / |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: | keiner |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. | |
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| Beschluss Nr. 30-27-81/2024 vom 13.05.2024 | |
| Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 | |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Buhla beschließt, gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters, des Beigeordneten, soweit dieser den Bürgermeister vertreten hat, und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2022. | |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: | 7 Mitglieder |
| davon anwesend: | 7 Mitglieder |
| Ja-Stimmen: | 6 Stimmen |
| Nein-Stimmen: | / |
| Stimmenthaltungen: | / |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: | Rüdiger Wetterau Bürgermeister |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. | |
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| Auslegungshinweis: Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastung in der Zeit vom 24.05.2024 bis zum 10.06.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2 in Breitenworbis öffentlich aus und werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. | |
Buhla, den 14.05.2024
Rüdiger Wetterau — - Dienstsiegel -
Bürgermeister