Im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haynrode wurden 3 Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekanntgegeben werden:
| 1. | Beschluss Nr. 50 - 31 - 160 / 2024 vom 07.05.2024 | |
| Feststellung der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 | |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode stellt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 fest. | |
| Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 weist einen Sollfehlbetrag in Höhe von 211.059,77 € aus. | |
| Abstimmungsergebnis: |
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| Gesetzliche Soll-Stärke des Gemeinderates: | 9 Mitglieder |
| Gesetzliche Ist-Stärke des Gemeinderates: | 8 Mitglieder |
| davon anwesend: | 6 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: | 6 Stimmen |
| Nein - Stimmen: | / |
| Stimmenthaltungen: | / |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: | keiner. |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. | |
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| 2. | Beschluss Nr. 50 - 31 - 161 / 2024 vom 07.05.2024 | |
| Entlastung des Bürgermeisters, des stellv.Bürgermeisters und der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 | |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters, des stellv. Bürgermeisters, soweit dieser den Bürgermeister vertreten hat, und der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022. | |
| Abstimmungsergebnis: |
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| Gesetzliche Soll-Stärke des Gemeinderates: | 9 Mitglieder |
| Gesetzliche Ist-Stärke des Gemeinderates: | 8 Mitglieder |
| davon anwesend: | 6 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: | 5 Stimmen |
| Nein - Stimmen: | / |
| Stimmenthaltungen: | / |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: | Herr Heiroth, Bürgermeister |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. | |
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| Auslegungshinweis: Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastung in der Zeit vom 24.05.2024 bis zum 10.06.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2 in Breitenworbis öffentlich aus und werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. | |
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| 3. | Beschluss Nr. 50 - 31 - 162 / 2024 vom 07.05.2024 | |
| Beitritt zu dem Verbundprojekt „CO2 - neutrales Eichsfeld“ | |
| Abschluss einer Kooperationsvereinbarung | |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode beschließt den Beitritt zu dem Verbund-Projekt „CO2 - neutrales Eichsfeld“. | |
| Der Bürgermeister wird ermächtigt die Kooperationsvereinbarung zu unterschreiben. | |
| Abstimmungsergebnis: |
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| Gesetzliche Soll-Stärke des Gemeinderates: | 9 Mitglieder |
| Gesetzliche Ist-Stärke des Gemeinderates: | 8 Mitglieder |
| davon anwesend: | 6 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: | 5 Stimmen |
| Nein - Stimmen: | / |
| Stimmenthaltungen: | 1 Stimme |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: | keiner. |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. | |
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| Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden 4 Beschlüsse | ||
| Beschluss Nr. 50 - 31 - 163 / 2024 | |
| Beschluss Nr. 50 - 31 - 164 / 2024 | |
| Beschluss Nr. 50 - 31 - 165 / 2024 | |
| Beschluss Nr. 50 - 31 - 166 / 2024 | |
| gefasst, die nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben werden. | ||
Haynrode, den 08.05.2024
gez. Andreas Heiroth
Bürgermeister